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Stellungsnahme Gegenwind Aesch zu Handen der kantonsrätlichen KEVU

  • Autorenbild: Martin Hartmann
    Martin Hartmann
  • vor 21 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Sehr geehrter Herr Bitterli


Vielen Dank für die Einladung der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) eine schriftliche Stellungnahme zukommen zu lassen. Wir beantragen das Gebiet Nr. 39 Chüewald ersatzlos aus dem Richtplan zu streichen. Dies hat vielfältige Gründe:


  1. Quellgebiet: Auf dem Gebiet Chüebuck und Gummhalden bestehen auf Beschluss des Kantons Zürich (Gewässerschutzgesetz) Nutzungsbeschränkungen zur Notwasserversorgung, welche durch massiven Aushub für die Windradsockel nicht gestört werden darf. (Quelle: Einwendung Jack Hofstetter)

  2. Unmittelbar angrenzend an den Chüewald befinden sich die beiden Naturschutzgebiete von kantonaler Bedeutung (NkB) Fronwaldwiese (Arni) und Breithau (Oberwil-Lieli). Windräder widersprechen direkt den Zielen bezüglich Lebensräume, Pflanzen- und Tierwelt, Artenvielfalt und Erscheinungsbild. (Quelle: Richtplan Kanton Aargau)

  3. Ausbreitungsachse von nationaler Bedeutung: Es gibt nur ca. 3’000 Rotmilane in der Schweiz. Wie Nestfunde belegen, ist der grosse Greifvogel heimisch im Aescher Chüewald. Zudem kehren gerade in diesen Tagen die seltenen Segler und Schwalben zurück aus ihren Winterquartieren. Der Kanton und die Gemeinden rufen zu erhöhter Toleranz und Registrierung der Niststandorte auf. Windräder torpedieren die eigenen Absichten. (Quelle: Kanton Zürich und Gemeinde Aesch)

  4. Die Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL führt seit 2017 bis 2050 im Seegaden im Chüewald Testpflanzungen zukunftsfähiger Baumarten durch, die nicht abgeholzt und verfälscht werden dürfen. (Quelle: WSL)

  5. Durch grössere Stürme in den letzten 60 Jahren wurden in diesem Gebiet mindestens 6 Hektaren Wald zerstört. Zusätzliche Rodungen für Windräder und Zufahrtsstrassen schwächen den Wald weiter und begünstigen eine Waldzerstörung darüber hinaus beim nächsten Sturm. (Quelle: Einwendung Jack Hofstetter)

  6. Das Argument der Wiederaufforstung zählt nicht, wenn nach 25 Jahren der Rückbau oder Ersatzneubau der Windkraftanlagen ansteht und somit der Platz bereits wieder benötigt wird. Die Schwächung des umliegenden Waldes gemäss Punkt 5 wiederholt sich somit alle 25 Jahre.

  7. Die Erschliessung der Zufahrten und Stromleitungen bedeutet ebenfalls ein unverhältnismässig grosser Eingriff in Landwirtschaftsland und Wald, insbesondere in Anbetracht der zu geringen Auslastung der Anlagen.

  8. Zu kleines Potentialgebiet: Im Merkblatt Windenergie (2022) erachtet der Bund 1-5 km2 als stufengerecht für ein Windenergiegebiet mit 3 Windrädern. Dies ist mit den 0.3+0.15=0.45km2 im Aescher Chüewald nicht gegeben. Echtzeitwindmessungen (bspw. auf windy.com) belegen, dass im Chüewald zu wenig Wind bläst, um die rentable Leistung erreichen zu können. (Quelle: Newsletter Gegenwind Knonaueramt)

  9. Es werden massive staatliche Subventionen Jahr für Jahr nötig: Der Anhang 2 der Vernehmlassungsunterlage Bericht Basler & Hofmann zu Finanzierungs-Möglichkeiten, Berechnung Cashflow Base-Case hält fest, dass drei Gross-Windräder rentabel betrieben werden können, wenn eine Stromproduktion von 25.5 GWh pro Jahr erreicht wird. Gemäss Vernehmlassungsunterlage Grundlagenbericht zur Phase 2 Anhang 2 Bewertung Potentialgebiete Tabellenzeile Nr. 39 ist das Potential im Chüewald nur 22.5 GWh, was 12% weniger ist als der berechnete Base-Case. Bei 12% weniger Umsatz steht der Businessplan für Aesch 20 Jahre lang im Verlust (also praktisch die ganze Lebensdauer der Windräder). Das heisst für Aesch, dass neben den 60% Investitions-Subvention des Bundes (6 MioCHF pro Rad bei 10 MioCHF Bruttokosten pro Rad = 18 MioCHF Subventionen für 3 Räder) jährlich weitere 400‘000CHF subventioniert werden müssen, was 8 MioCHF innert 20 Jahren entspricht, damit ein Investor überhaupt in Aesch die 3 Windräder baut. Im Chüewald hat es schlicht zu wenig Wind. Industrielle Windräder im Chüewald sind betriebswirtschaftlich unsinnig.

  10. Lärmemissionen und Schattenwürfe lassen Mensch und Tier auf den umliegenden Höfen (Litzibuech, Buechrüti, Chüewald und Neuwied) erkranken. Teilweise nur 70m Abstand zum Wald, während die ersten Häuser in Arni lediglich 200m vom Chüewald entfernt stehen.


Es mag Orte geben, wo Windräder sinnvoll sind. Drei Windräder im Aescher Chüewald widersprechen dem eidgenössischen Gewässerschutz, den Zielen bezüglich Lebensräume von Pflanzen- und Tierwelt und sind betriebswirtschaftlich unsinnig. Das Gebiet Nr. 39 Chüewald eignet sich nicht und ist deshalb aus dem Richtplan zu streichen.


Mit freundlichen Grüssen

Gegenwind Aesch

Martin Hartmann, Präsident

Diego Bonato, alt-Gemeinderat, Präsident HEV Birmensdorf - Uitikon - Aesch

Marius Gysel, Holzkorporation Aesch, Landwirt

Roland Helfenberger, alt-Gemeinderat und Förster Forstrevier Limmattal-Süd

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