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Newsletter Gegenwind Knonaueramt Januar 2026

  • Autorenbild: Martin Hartmann
    Martin Hartmann
  • 2. Jan.
  • 6 Min. Lesezeit

Newsletter zum Jahresbeginn: kein einziges Potenzialgebiet erfüllt Bundesvorgaben

Thema: WEA im Knonaueramt und in der Gemeinde Aesch widersprechen den Zielen der Raumplanung und den Planungsgrundsätzen für Windenergieanlagen des Bundes

Liebe Mitglieder, Mitstreiterinnen und Mitstreiter

Ist Ihnen auch aufgefallen, dass alle Potenzialgebiete, die nach Wunsch des Regierungsrates im Richtplan festgesetzt werden sollen, weit zerstreut über den nördlichen Teil des Knonaueramts zu liegen kämen?  Und zwar allesamt auf den bewaldeten Hügeln und in der Nähe der Dörfer? Und so die Bewohnerinnen und Bewohner vieler Gemeinden ihrer unmittelbaren Naherholungsgebiete beraubt würden? 

Der immense Schaden dieser «Zerstückelungen» in flächenmässig kleine Potenzialgebiete sowie Teilgebiete entsteht nicht nur durch die Windenergieanlagen (WEA) selbst, sondern auch durch die dadurch bedingten einzelnen Zufahrtsstrassen, die ja ebenfalls im Wald ausgebaut werden müssen, sowie durch die zusätzlich notwendigen Hochspannungsleitungen, welche den Strom zum nächsten Unterwerk transportieren müssen.

Diese «Zerteilung» und «Zerstückelung» unserer Landschaft war uns schon lange ein Dorn im Auge und wir haben uns gefragt: Ist das denn überhaupt zulässig? Um es vorwegzunehmen: Ist es nicht. 

Der haushälterische Umgang mit dem Boden

Das Ziel unseres Raumplanungsgesetzes ist: «Bund, Kantone und Gemeinden sorgen dafür, dass der Boden haushälterisch genutzt und das Baugebiet vom Nichtbaugebiet getrennt wird

Damit soll verunmöglicht werden, dass die Schweiz wahl- und planlos überbaut wird. Vor allem den Boden, der kein vermehrbares Gut ist, gilt es zu schützen. So sollen insbesondere die Siedlungen nach innen wachsen und kompakt bleiben. 

Dem Bund war klar, dass der haushälterische Umgang mit dem Boden auch bei der Planung von Windenergiegebieten beachtet werden muss. Der Bund hat dazu in seinem «Konzept Windenergie» (2020) Planungsgrundsätze formuliert, die auch diesen haushälterischen Umgang mit der Ressource Boden beinhalten. Zwei Jahre später wurden im «Merkblatt Windenergie» (2022) diese Planungsgrundsätze zum Teil genauer konkretisiert.

Grundsätze bei Planung von Windenergiegebieten

Hier die drei ersten Planungsgrundsätze des Konzepts Windenergie: 

Zu P1: Der haushälterische Umgang wird erreicht, indem durch eine räumliche Konzentration von WEA möglichst wenig Gebiete betroffen werden. 

Eine räumliche Konzentration von WEA wirkt sich vor allem auch auf die benötigten Infrastrukturen aus: Mehrere WEA können durch dieselbe (noch auszubauende) Waldstrasse erschlossen werden. Es braucht auch nicht separate Hochspannungsleitungen zu nur wenigen oder gar zu einzelnen WEA. Anmerkung: WEA im Wald dürfen nur über bestehende Waldstrassen erschlossen werden. Dass diese noch für Schwertransporte ausgebaut werden müssen, versteht sich von selbst.

Generell kann im Knonaueramt von einer «Konzentration der Anlagen» nicht die Rede sein, da pro Potenzialgebiet wegen des beschränkten Platzes lediglich nur 2 (Himelsbüel) oder 3 WEA geplant (Rütihof, Birch, Chüewald) sind. 

Zudem zerfällt das Potenzialgebiet «Rütihof» (Wald zwischen Ottenbach und Zwillikon) in drei einzelne Flächen. Zu jedem der Teilgebiete muss eine separate Strasse im Wald ausgebaut werden. 

Eine Aufsplitterung in 2 Teilgebiete liegt auch im Chüewald vor, was dem Grundsatz der «räumlichen Konzentration» eindeutig widerspricht.

Zu P2: Auch die Ressourceneffizienz meint den haushälterischen Umgang mit dem Boden. Wenige WEA im Kanton dort, wo auch genügend Wind vorhanden ist, beanspruchen weniger Boden als viele Potenzialgebiete mit Anlagen mit wenig oder ungenügender Auslastung. Letzteres ist im Knonaueramt und in Aesch der Fall. Auf den fehlenden Wind sind wir im letzten Newsletter Dezember 2025 bereits ausgiebig eingegangen. Link: https://gegenwind-knonaueramt.ch/pdf/Newsletter/NewsletterDezember2025.pdf

Zu P3: Auch der dritte Planungsgrundsatz zielt auf den haushälterischen Umgang mit dem Boden ab, indem bei einem schlechten Verhältnis von Nutzen (Energieertrag) zu Schaden (Eingriffe in Landschaft und Ökosysteme) auf diese Potenzialgebiete zu verzichten ist.

Generell müsste im Knonaueramt wegen des zu geringen Windes auf alle Potenzialgebiete verzichtet werden. Die Eingriffe sind zu schwerwiegend und kumulieren sich. Beispielsweise liegen alle Potenzialgebiete im Wald und grenzen an Siedlungen. Damit fallen wichtige Erholungsgebiete für die Bevölkerung weg (vgl. weiter unten). Himelsbüel dürfte jedoch so oder so nicht in den Richtplan aufgenommen werden, da sogar der Kanton selbst sagt, dass die Schutzinteressen gegenüber den Nutzinteressen überwiegen. Hinzu kommt, dass Wald nur beansprucht werden darf, wenn alle WEA in einem Potenzialgebiet mind. 20 GWh/Jahre Energie produzieren, was bei Himelsbüel mit 16 GWh/a nicht der Fall ist.

Windpotenzialgebiete sollen 1 bis 5 km2 gross sein

Das «Merkblatt Windenergie» ist zwei Jahre nach dem «Konzept Windenergie» publiziert worden: «Das Merkblatt soll im Sinne einer Ergänzung des Leitfadens Richtplanung aufzeigen, welche Aspekte für den Bund bei der Prüfung der Umsetzung des Energiegesetzes im kantonalen Richtplan zentral sind und den Kantonen als Umsetzungshilfe bei der Planung dienen.»

Im Merkblatt wird zum Thema «Räumliche Ausscheidung von Windenergiegebieten» Folgendes gesagt und in einer Fussnote ausdrücklich auf oben genannte Planungsziele des Konzepts Windenergie verwiesen:

«Damit die Perimeter der Windenergiegebiete im kantonalen Richtplan als Richtplangrundlage gemäss Artikel 8 Absatz 2 RPG genügen, sollen sie…

-        eine ausreichende Fläche für die gewünschte Energieproduktion und gleichzeitig eine gewisse Kompaktheit aufweisen (…)

Im Sinne einer Orientierungsgrösse erachtet der Bund Windenergiegebiete mit einer Fläche von 1-5 kmals stufengerecht.»

Im Knonaueramt erreicht kein einziges Gebiet die vom Bund genannte unterste Limite von 1 km2 (!). Von «kompakt» kann bei den aufgesplitteten Potenzialgebieten in Teilgebiete zudem keine Rede sein. 


Wir haben nachgemessen:


Potenzialgebiet

Hauptsächlich betroffene Gemeinden

Teil-gebiete

Fläche total Potenzial-gebiet

Printscreen

Birch

Bonstetten / Hedingen

0.67 km2

Himelsbüel

Hedingen, Arni, Islisberg

0.28 km2

Chüewald

Aesch, Arni

0.3km2

0.15km2

0.45 km2

Rütihof

Ottenbach, Obfelden, Zwillikon, Affoltern, Hedingen

0.21km2

0.09km2

0.06km2

0.35 km2

Bitte beachten Sie, dass ausser bei der Birch alle Potenzialgebiete über die Grenze zum Aargau reichen!

Fazit: Die Potenzialgebiete im Knonaueramt und in der Gemeinde Aesch widersprechen zweifelsfrei den Planungsgrundsätzen des Bundes (Konzept Windenergie). Damit kumulieren sich auch die schädlichen Auswirkungen auf den Wald, die Erholung der Menschen, das Ökosystem Wald mit den Verbindungsachsen für Wildtiere, den Wald als Trinkwasserspender und die kühlende Wirkung des Walds.

So schreibt der Bund (BAFU) im Dezember 2025 zu seiner «Integralen Wald- und Holzstrategie»: «Der Wald spielt ausserdem eine entscheidende Rolle für die physische und psychische Gesundheit der Bevölkerung und stellt einen unverzichtbaren Raum für Erholung, Freizeit und Bildung dar. So schätzt die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung den freien Zugang zum Wald sowie die erholsame und gesundheitliche Wirkung dieser Besuche; entsprechend geht ein Grossteil der Bevölkerung regelmässig in den Wald. Im Zusammenhang mit dem Klimawandel gewinnen insbesondere Wälder in der Nähe von Siedlungen aufgrund ihrer kühlenden Wirkung an Relevanz.»

Wir haben den Eindruck, dass der grüne Baudirektor im Kanton Zürich auf Biegen und Brechen so viele Windräder wie nur möglich aufstellen möchte und sich dabei keinen Deut um die Planungsgrundsätze des Bundes, die Belange der Bevölkerung, Natur und Landschaft schert. In unseren Augen ein absolut verantwortungsloses Vorgehen. Nun liegt es am Kantonsrat, diesem rücksichtslosen Ressourcenverschleiss Einhalt zu gebieten.

Schreiben Sie einer Kantonsrätin, einem Kantonsrat

Wie in den vergangenen Newslettern bereits mitgeteilt: Als nächstes werden die Mitglieder der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) über die Richtplaneinträge beraten. Das Geschäft wird ca. Ende Januar erstmals traktandiert. Es ist deshalb wichtig, dass Ihre Stimme, Ihre Meinung von diesen Politikerinnen und Politikern gehört wird (Adressen am Schluss des Newsletters).

Wir danken Ihnen für Ihre Spende

Ihre finanzielle Unterstützung hilft uns, auch im neuen Jahr wieder diverse Aktionen in Angriff nehmen zu können.

Spendenkonto:

Migros BankVerein Gegen-Wind KnonaueramtJunggrütstrasse 20b8907 WettswilIBAN CH48 0840 1000 0732 3231 9

 

Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen einen guten Start in ein hoffentlich windenergiefreies 2026!

Mit herzlichen Grüssen 

Ihr VorstandsteamVerena Berger, Beat Berger, Martin Maletinsky

 

Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU)

Ruth Ackermann (Die Mitte)

ruth.ackermann@zh.die-mitte.ch

 

Ueli Bamert (SVP)

Verband Tankstellenshops Schweiz VTSSSpitalgasse 5, 8001 Zürich

uelibamert@hotmail.com

 

Markus Bärtschiger (SP)

Sägestrasse 20, 8952 Schlieren

markus.baertschiger@schlieren.ch

 

Sarah Fuchs (FDP)

Feldhofstrasse 28706 Meilen

sarah.fuchs@fdp-meilen.ch

https://www.sarah-fuchs.ch/kontakt

 

David John Galeuchet (Grüne)

Solibodenstrasse 2

8180 Bülach

dgaleuchet@bluewin.ch

 

Felix Hoesch (SP)

Waffenplatzstrasse 74

8002 Zürich

felix@hoes.ch

 

Rosmarie Joss (SP)

Bergstrasse 20B

8953 Dietikon

rosmarie.joss@bluewin.ch

 

Ulrich Pfister (SVP)

Niederesslingen 13, 8133 Esslingen

ueli.pfister@8133.ch

https://ueli-pfister.ch/kontakt/

 

Daniel Rensch (GLP)

Herbstweg 48a

8050 Zürich

daniel.rensch@grunliberale.ch

daniel.rensch@grunliberale.ch

 

Sonja Rueff-Frenkel (FDP)

sonja@rueff-frenkel.ch

 

Daniel Sommer (EVP)

Pfruendhofstrasse 64

8910 Affoltern am Albis

daniel.sommer@evpzh.ch

 

Paul von Euw (SVP)

Unterdorfstrasse 56

8494 Bauma

paul.voneuw@icloud.com

https://paulvoneuw.ch/kontakt/

 

Urs Wegmann (SVP)

Fuchsbüelstrasse 20

8412 Hünikon (Neftenbach)

mail@ursweg.ch

https://urswegmann.com/kontakt/

 

Kantonsrätinnen und Kantonsräte aus dem Bezirk Affoltern

Marc Bochsler (SVP)

Oberhausenstrasse 57

8907 Wettswil

mbochsler@bochsler-treuhand.ch

https://www.marcbochsler.ch/contact-5

Tamara Fakhreddine (FDP)

Friedhofstrasse 11

8906 Bonstetten

t.fakhreddine@fdp-knonaueramt.ch

Ursula Junker (SVP)

Gutbetrieb Freudenberg 1, 8932 Mettmenstetten

 

Roger Schmutz (SP)

Stationsstrasse 7

8907 Wettswil

kr@roger-schmutz.ch

 

Thomas Schweizer (Grüne)

Breitenstrasse 24

8908 Hedingen

schweizer.th@bluewin.ch

Daniel Sommer (EVP)

Pfruendhofstrasse 64

8910 Affoltern am Albis

daniel.sommer@evpzh.ch

 

 

 






 

Verena Berger Präsidentin

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