Tages-Anzeiger: Windkraft wird zum Wahlkampfthema – SVP greift FDP an
Quelle: Tages-Anzeiger (Pascal Unternährer, Stefan Häne), 26. Oktober 2026 – zum Originalartikel (Abo)
Baudirektor Martin Neukom (Grüne) will im Kanton Zürich bis zu 200 Meter hohe Windkraftanlagen ermöglichen, die vor allem im Winter Strom liefern sollen. Der Widerstand ist breit: Betroffene Gemeinden, Landschaftsschützer und politisch vor allem die SVP wehren sich. Kommunale Initiativen für Mindestabstände wurden zwar vom Stimmvolk angenommen, von Gerichten jedoch wegen Widerspruchs zu kantonalem Recht wieder aufgehoben.
Deshalb hat sich die Auseinandersetzung auf die kantonale Ebene verlagert. Die Mitte hat drei Motionen eingereicht, unterstützt von der SVP: Windkraftanlagen sollen nur noch gebaut werden dürfen, wenn die Standortgemeinde einverstanden ist – faktisch ein Vetorecht. Der Regierungsrat lehnt dies ab; das kantonale und nationale Interesse an der Energieproduktion gehe kommunalen Interessen vor. Zwei der Motionen waren am Montag im Kantonsrat traktandiert.
Die FDP hat Stimmfreigabe beschlossen. Ohne sie haben SVP und Mitte im Kantonsrat keine Mehrheit. Die SVP reagiert mit einem Flyer unter dem Titel «Windturbinen kommen!», der Linken und FDP vorwirft, gegen die Mitbestimmung der betroffenen Bevölkerung gestimmt zu haben – und das kurz nachdem die Parteien eine Wahlallianz für die Kantonsratswahlen 2027 geschlossen haben.
Zum Stand der Planung: Der Kanton hat die Zahl möglicher Windkraftgebiete im Richtplan von ursprünglich 52 auf 19 reduziert, die meisten davon im Nordosten rund um Winterthur. Gestrichen wurden unter anderem sämtliche Standorte in der Pfannenstielregion sowie einzelne Gebiete im Zürcher Oberland und im Knonaueramt. Zudem hat der Regierungsrat die sogenannte Beschleunigungsvorlage zurückgezogen. Zwei kantonale Volksinitiativen zur Windkraft sind hängig.
Einordnung von Gegenwind Aesch
Die Debatte zeigt, worum es im Kern geht: Wer entscheidet, ob in einer Gemeinde 200 Meter hohe Anlagen gebaut werden? Für uns ist klar – wer mit den Folgen für Landschaft, Natur und Lebensqualität leben muss, soll auch mitentscheiden dürfen. Dass Gerichte vom Volk angenommene Initiativen aufheben mussten, zeigt, dass es eine klare gesetzliche Grundlage für die Mitsprache der Gemeinden braucht. Ein Vetorecht für Standortgemeinden wäre genau das. Wir appellieren an alle Kantonsrätinnen und Kantonsräte, unabhängig von ihrer Partei, der Gemeindeautonomie den Vorrang zu geben.
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