Sondernewsletter Gegen-Wind Knonaueramt
- Martin Hartmann
- vor 23 Stunden
- 3 Min. Lesezeit
Helfen Sie mit!
Liebe Mitglieder, liebe Sympathisantinnen und Sympathisanten
Wir gelangen mit einem dringenden Appell an Sie, ganz speziell an all jene, die in den Gemeinden Aeugst, Arni, Hedingen, Islisberg, Ottenbach oder Stallikon wohnhaft sind (diese Gemeinden haben sich dezitiert gegen die Windkraftpläne im Knonaueramt und der Gemeinde Aesch ausgesprochen).
è Gehen Sie aktiv auf Ihren Gemeinderat zu (mündlich oder schriftlich) und bringen Sie Ihre Besorgnisse in Bezug auf die im Knonaueramt geplanten Windturbinen zum Ausdruck. Fordern Sie ihn auf, sich im Namen der Gemeinde direkt an die kantonsrätliche Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) zu wenden und da seine Stellungnahme gegen den Richtplan Windenergie schriftlich vorzubringen.
Die zuständigen Gemeinderäte sind am Schluss dieser E-Mail aufgeführt.
Von den Gemeinden Aesch und Wettswil wissen wir, dass sie bereits eine Stellungnahme verfasst haben oder noch verfassen werden. Obfelden hat keine Einwendung verfasst.
Wohnen Sie in einer Gemeinde, die sich indifferent, befürwortend oder gar nicht gegenüber Windturbinen geäussert hat? Auch hier ist es wichtig, dass Ihre Gemeinde davon erfährt, welch grossen Schaden Windturbinen anrichten und von Ihrer Besorgnis hören.
Weshalb dieser Aufruf?
Wir haben in unseren Newslettern schon mehrfach erwähnt, dass die Einwendungen gegen den Richtplan, inkl. diejenigen der Gemeinden, im Mitwirkungsbericht des Regierungsrates teils zwar zitiert, aber ansonsten nicht weiter darauf eingegangen wird. Verschiedene Einwände wie z.B. die Beeinträchtigung und Zerstörung von Wildtiervernetzungsachsen werden mit faktenwidrigen Antworten («wurde berücksichtigt») abgetan, andere wiederum werden gar nicht erst erwähnt. Der Mitwirkungsbericht gleicht einer Alibiübung, was nicht zulässig ist.
10 Gemeinden im Zürcher Weinland haben sich zusammengetan (vgl. Beilage) und unsere Kritik am Mitwirkungsbericht auf den Punkt gebracht. Sie schreiben an die Mitglieder der KEVU: «Die Gemeinden haben sich an der Vernehmlassung zur Richtplanung beteiligt und dabei eine Vielzahl von kritischen Punkten ausgeführt, welche die Baudirektion im Mitbericht kaum mehr als stichwortartig behandelte und weitere Abklärungen unterliess.»
Gerade die Gemeinden haben einen Mitwirkungsanspruch, der sogar weiter geht als derjenige der Bevölkerung. Insbesondere können Sie sich gar vor den zuständigen Behörden selber vertreten. Aber auch wir alle haben das Recht, dass unsere Einwände behandelt werden. So schreibt das Bundesgericht (BGE 136 I 265 ): «Die kantonale Behörde hat sich jedoch mit den Vorschlägen der Gemeinden - wie der übrigen Vernehmlassungsteilnehmer - auseinanderzusetzen und zu begründen, weshalb sie nicht berücksichtigt werden.»
Die Gemeinden des Weinlandes weisen in ihrem Schreiben an die KEVU nochmals auf ihre wichtigsten Einwände hin und stellen am Schluss ihres Schreibens den Antrag, die Richtplanvorlage an die Baudirektion zurückzuweisen, damit diese eine ordentliche Sachverhaltsabklärung und bundesrechtskonforme Interessenabwägung vornimmt, oder evtl. zumindest auf die Potenzialgebiete im Zürcher Weinland verzichtet.
In Bezug auf die Potenzialgebiete «Himelsbüel», «Birch», «Rütihof» und «Chüewald» haben wir genau die gleiche Ausgangslage. Auch hier wurden die Einwendungen und Anträge der betroffenen Gemeinden nur unvollständig geprüft und abgeklärt. Sie sind in keiner Art und Weise in die Richtplanvorlage eingeflossen.
Jetzt kommt hinzu, dass entgegen der Planungsgrundlagen, wo die Höhe der WEA stets mit 220 Meter angegeben wurden, die zukünftigen Projektierer und Bauer von Windkraftanlagen von «Zürich Wind» (eine Kooperation von EKZ, ewz und Stadtwerk Winterthur) an Veranstaltungen zu den Windmessungen im Zürcher Weinland plötzlich von WEA mit einer Höhe von 246 bis 265 Metern sprechen. Nicht nur die betroffenen Gemeinden, auch Sie und wir sind jedoch von 220m hohen Windturbinen ausgegangen. Ein solcher „Wachstumsschub“ von bis zu 45 Metern ist keine vernachlässigbare Detailkorrektur. Ein Richtplan muss die räumlichen Auswirkungen realistisch abbilden. Ein Höhenunterschied von bis zu 45 Metern ist keine "geringfügige Abweichung", sondern hat gravierende Auswirkungen auf Natur und Landschaft, Wald als Ort der Erholung, Schutz des Trinkwassers (grössere Fundamente), Schattenwurf und vieles mehr.
Deshalb: Fordern Sie den Gemeinderat auf, seinen Einwendungen gegen den Richtplan Energie (Windenergie) bei der KEVU Nachdruck zu verleihen.
Herzlichen Dank für Ihr Engagement und ihre Mithilfe.
Für den Vorstand
Verena Berger, Präsidentin

Nachfolgend die Namen und E-Mail-Adressen der zuständigen Gemeinderäte und die Links auf die Einwendungen der Gemeinden (Herbst 2024), soweit wir davon Kenntnis haben:
Aeugst:
- Frau Nicole Beck-Taubenest, E-Mail: nicole.beck@aeugst-albis.ch
- Einwendungen Gemeinde:
Affoltern:
- Frau Eveline Fenner, E-Mail: eveline.fenner@stadtaffoltern.ch
- Einwendungen Gemeinde (indifferent): https://gegenwind-knonaueramt.ch/EinwendungenGemeinden/AffolternAmAlbis.pdf
Arni:
- Frau Evelyn Pfister Meier, E-Mail: evelyn.pfistermeier@arni-ag.ch
- Einwendungen Gemeinde: https://gegenwind-knonaueramt.ch/EinwendungenGemeinden/Arni.pdf
Bonstetten:
- Frau Marianne Moser, E-Mail: arianne.moser@bonstetten.ch
(befürwortend)
Hedingen:
- Herr Marco Vanetta, E-Mail: marco.vanetta@hedingen.ch
- Einwendungen Gemeinde: https://gegenwind-knonaueramt.ch/EinwendungenGemeinden/Hedingen.pdf
Islisberg:
- Herr Stefan Farrér, E-Mail: stefan.farrer@islisberg.ch
- Einwendungen Gemeinde: https://gegenwind-knonaueramt.ch/EinwendungenGemeinden/Islisberg.pdf
Obfelden:
- Herr Stephan Hinners, E-Mail: stephan.hinners@obfelden.ch(keine Einwendung)
Ottenbach:
- Frau Gabriela Noser Fanger, E-Mail: gabriela.noser@ottenbach.ch
- Einwendungen Gemeinde: https://gegenwind-knonaueramt.ch/EinwendungenGemeinden/Ottenbach.pdf
Stallikon:
- Herr Reto Bernhard, E-Mail: reto.bernhard@stallikon.ch
- Einwendungen Gemeinde: https://gegenwind-knonaueramt.ch/EinwendungenGemeinden/Stalllikon.pdf



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