Newsletter Gegen-Wind Knonaueramt Februar 2026
- Martin Hartmann
- 21. Feb.
- 9 Min. Lesezeit
Themen: Freudige Nachricht aus den Flumserbergen | Wald als Wasserspeicher und Trinkwasserfilter | Gefährdung des Trinkwassers durch Windenergieanlagen | Intakter Wald wirkt klimaausgleichend
Liebe Mitglieder, Mitstreiterinnen und Mitstreiter


Die freudige Nachricht vorweg: Der Windpark Flumserberg im Kanton St. Gallen, wo 7 Windenergieanlagen geplant waren, wurde von der Axpo gestoppt. Der Grund: zu wenig Wind. Die Axpo liess die Windgeschwindigkeit während eines Jahres messen. Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit betrug lediglich 3.5 m/s anstelle der erwarteten 5.5 m/s. Was für uns wichtig ist: Das Eignungsgebiet “Flumserberg“ liegt in einem vom Bund (Windatlas Schweiz) als Windpotenzialgebiet erachteten Gebiets (blau). Im Knonaueramt fehlt eine solche Potenzialfläche. Das zeigt einmal mehr, dass sich das ganze Knonaueramt nicht für Windenergie eignet. Diesen Umstand zeigen wir auch den Mitgliedern der kantonsrätlichen Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt auf.
Link zur Axpo Medienmitteilung: https://www.axpo.com/ch/de/newsroom/medienmitteilungen/2026/Zu-wenig-Wind-am-Flumserberg-Axpo-fokussiert-auf-andere-Standorte.html
Bald 150 Jahre fortschrittlichstes Waldgesetz
Durch Schaden wird man klug. So führten grossflächige Rodungen des Waldes und Naturkatastrophen wie Murgänge, Lawinen, Überschwemmungen im 19. Jahrhundert zu einem fundamentalen Umdenken: 1876 wurde das eidgenössische Forstpolizeigesetz (heute eidgenössisches Waldgesetz) mit einem strengen Rodungsverbot erlassen. «Diesem ist es zu verdanken, dass in der Schweiz heute noch viele zusammenhängende grosse und kleine Wälder bestehen, in denen sich die Natur vergleichsweise frei entfalten kann (…) Zudem werden diese seit einigen Jahrzehnten durch standortgerechte Neupflanzungen oder Naturverjüngung ersetzt. So sind heute viele Wälder in der Schweiz schöne, naturnahe (Wald-) Landschaften mit hoher Lebensraumqualität.» (Zitat aus igwow.ch)
Zudem sind für uns als Erholungssuchende die freie Zugänglichkeit des Waldes und selbst das (moderate) Sammeln von Pilzen und Beeren auch in Privatwäldern im eidgenössischen Waldgesetz und Zivilgesetzbuch verankert.
Das absolute Bau- und Rodungsverbot im Wald wurde durch die Annahme des Mantelerlasses mit einem Handstreich zunichte gemacht. Neu dürfen Windenergieanlagen, sofern sie in einem “Windenergiegebiet“ Strom von mind. 20GWh pro Jahr produzieren, im Wald zu stehen kommen. Mit unzähligen gravierenden negativen Folgen, welche die Baudirektion respektive der Regierungsrat ignoriert. Selbst im Mitwirkungsbericht wurden alle diesbezüglichen Einwendungen beiseite gewischt.
Wald als Trinkwasserspeicher und -Filter
Wussten Sie, dass
· sich in 1 m3 Waldboden bis zu 1km Wurzeln befinden;
· 1 m2 gut durchwurzelter Waldboden bis zu 200 Liter Wasser speichern kann;
· 40% des Trinkwassers aus dem Einzugsgebiet eines Waldes stammt und nicht gereinigt werden muss.
Der bewurzelte Boden des Waldes bewirkt, dass das Wasser nicht einfach wegfliesst, sondern tief in den Boden gelangt. Dort wird das Wasser durch Mikroorganismen und hernach durch das Gestein selbst gereinigt. Vielleicht kennen Sie den Spruch: «Fliesst das Wasser über sieben Stein, wird es wieder rein.» Bewurzelter Boden wirkt überdies wie ein Schwamm, hält das Wasser zurück und gibt es allmählich ab.
Im Gegensatz zu landwirtschaftlichen Nutzflächen gibt es in Waldgebieten praktisch keinen direkten Eintrag von umweltgefährdenden Stoffen in den Boden. Der Einsatz von Düngemitteln wie Kunstdünger, Gülle, Mist, Kompost oder Klärschlamm sowie Pestiziden ist entweder verboten oder sehr stark eingeschränkt. Zudem sind die Einzugsgebiete durch sogenannte Grundwasserschutzzonen S1 (eigentliche Trink- bzw. Quellfassung) bis S3 durch Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes zusätzlich geschützt.
Um es vorwegzunehmen: In allen 4 im Knonaueramt noch verbliebenen Potenzialgebiete (Chüewald, Birch, Himelsbüel und Rütihof) befinden sich Gewässerschutzzonen.
Das Parlament und der Bundesrat haben die feste Absicht, den Trinkwasserschutz noch zu verstärken. Deshalb wird das Gewässerschutzgesetz momentan für einen nachhaltigen Schutz des Trinkwassers revidiert. «Um Verunreinigungen des Trinkwassers zu verhindern, müssen die Gebiete, in denen Grundwasser durch versickerndes Regenwasser neu gebildet wird, besser geschützt werden. Dazu müssen die Kantone diese Gebiete, die Zuströmbereiche von Trinkwasserfassungen, bezeichnen» (aus dem Vernehmlassungstext). «Mit Hilfe der Zuströmbereiche wird langfristig sichergestellt, dass die Menschen in der Schweiz kostengünstig und verlässlich mit Trinkwasser von guter Qualität versorgt werden» (aus dem Erläuterungsbericht zur Revision).
Hier eine schematische Darstellung eines Zuströmbereichs (violett) um die Gewässerschutzzonen S1 bis S3 (blau):

Und hier der Kartenausschnitt des Potenzialgebiets “Birch“. Dabei ist hellrot der Gewässerschutzbereich Au, ein Schutz-Puffer, in welchem keine Anlagen erstellt werden dürfen, die unter dem mittleren Grundwasserspiegel liegen. Er entspricht nicht dem Zuströmbereich. Die Gewässerschutzzonen (blau) befinden sich stets oberhalb der Trinkwasserfassungen. Der Zuströmbereich (hier noch nicht erfasst) käme ebenfalls hügelaufwärts zu liegen, und muss rund 90% jener Fläche umfassen, in welcher Niederschläge versickern und die Quell- oder Trinkwasserfassungen speisen.

Der Zuströmbereich für diese beiden Trinkwasserfassungen würde einen grossen Teil des Potenzialgebiets “Birch“ umfassen.
Beim Potenzialgebiet “Rütihof“ ist das südlichste Teilgebiet, beim “Chüewald“ das westliche von den Gewässerschutzzonen 2 und 3 sowie vom Zuströmbereich betroffen. Bei “Himelsbüel“ liegen die Quellfassungen “Ottenholzbau 2“ – folglich auch die Gewässerschutzzonen 1 bis 3 – im Potenzialgebiet. Es betrifft das Trinkwasser, welches zum Quellwasserpumpwerk Himmelsbüel von Hedingen fliesst (https://wasserhedingen.ch/anlagen/).



Dass die Trink- und Wasserschutzzonen zu klein dimensioniert sind, haben einige Gemeinden – von der Baudirektion ungehört – bemängelt, so auch Hedingen: «Das Gebiet Frohmoos/Birch ist eines der wichtigsten Einzugsgebiete für die Wasserversorgung der Gemeinden Hedingen und Bonstetten. Bei den Pkt 627 und 647 Birch bestehen Gewässerschutzzonen S1, S2 und verschiedene Quellfassungen. Die bisherigen Wasserschutzzonen wurden im Hinblick auf Waldnutzung und nicht im Hinblick auf die Erstellung von Windanlagen definiert. Windanlagen im Bereich von Quellfassungen stellen Risiken dar.» Dieser Mangel würde mit der Erfassung und dem Schutz der Zuströmbereiche behoben.
Im Waldentwicklungsplan des Kantons Zürich wird behördenverbindlich festgelegt, dass die Schutzzonen (S1 bis S3) dauernd bestockt sein müssen (also keine Rodungen oder Kahlschläge!). In den Schutzzonen dürfen keine wassergefährdeten Stoffe gelagert werden, Ketten und Hydrauliköle müssen biologisch abbaubar sein (z.B. auf Rapsöl-Basis). Selbst Holz darf hier nicht gelagert werden und die Holzernte und der Holztransport darf nur auf bezeichneten Rückegassen und Waldstrassen erfolgen. Das hat seine guten Gründe, denn 1 Liter Mineralöl kann bereits 1 Million Liter Grundwasser verseuchen. Oder 1 einziger Tropfen Mineralöl vermag bis zu 600 Liter Trinkwasser zu verunreinigigen!
Fazit: Die Gewässerschutzverordnung verpflichtet die Kantone bereits heute, bei Grundwasserfassungen, die verunreinigt sind oder bei denen die Gefahr einer Verunreinigung besteht, Zuströmbereiche zu bezeichnen und Massnahmen zum Schutz der Wasserqualität umzusetzen. Neu soll dieser Schutz im Gewässerschutzgesetz verankert werden und sichergestellt werden, dass das Trinkwasser sauber bleibt.
Die Potenzialgebiete “Birch“, “Rütihof“ und “Chüewald“ kämen zu einem grossen Teil in die Zuströmbereichen zu liegen, die bei der vorliegenden Richtplanung nicht berücksichtigt worden sind. Der Nichteinbezug führt dazu, dass mit einer Festlegung dieser Potenzialgebiete rechtswidrige Zustände geschaffen würden und eine Gefährdung des Trinkwassers in Kauf genommen würde.
https://www.bafu.admin.ch/de/revision-gschg (Oktober 2025)
Öl im Getriebe – Windenergieanlagen gefährden unser Trinkwasser
Ja, was ist mit den Windenergieanlagen, die alle im Wald zu stehen kämen? Eine einzige Windenergieanlage braucht nämlich 600 bis 1'000 Liter Mineralöle als Schmierstoffe, die zudem alle 1 bis 3 Jahre ausgewechselt werden müssen. «Windturbinen verbrauchen vor allem Schmiermittel aus Mineralölen. Schmierstoffe werden im Rotor, im Getriebe, im Generator, in der Turmlagerung, bei den Seilwinden sowie in den Elektromotoren eingesetzt. Sie dienen zur Sicherstellung der Rotation, zur Verschleissminderung sowie zum Schutz vor Korrosion», schreibt Avenergy Suisse auf ihrer Homepage.
Es ist völlig klar: Wenn sogar Kettensägen in den Schutzzonen nur mit biologisch abbaubarem Kettenöl betrieben werden dürfen, so gehören Windturbinen keinesfalls in oder auch nur in die Nähe einer Gewässerschutzzone. Denn was, wenn Öl austritt? Es kann nicht nur den Turm hinunterrinnen, sondern über die sich drehenden Rotorblätter weitum versprüht werden. Was beim Ölwechsel, wenn das alte Öl in luftiger Höhe abgepumpt und neues Öl hinaufgepumpt wird? Was, wenn eine Gondel brennt, die in dieser Höhe nicht gelöscht werden kann?


Aber das ist bei Weitem noch nicht alles. Der Ausbau bestehender Waldwege zu mehreren Kilometer langen schwerlastfähigen Strassen, sowie der Bau der Installationsplätze und Fundamente der Windturbinen führen zu grossflächigen Kahlschlägen und verdichtetem Boden. Das sind bereits tiefgreifende Veränderungen der Hydrologie des Waldes. Hinzu kommen notwendige Terrainveränderungen, teilweise metertiefe Abgrabungen zum Niveauausgleich für riesige Kran- und Montageflächen. Die bis zu 6'000 Tonnen schweren Fundamente und notwendige oft bis 20 Meter tiefe Verankerungen wirken wie Drainagen, welche das Gebiet entwässern. Das Fundament selbst presst das Gestein darunter zusammen. Gerade Lehmböden, die bei uns vorherrschen (letzte Eiszeit, die Hügel sind Seiten- und Stirnmoränen), bestehen aus winzigen plättchenförmigen Teilchen, die in der Lage sind, grosse Mengen Wasser zu speichern. Bei hohem Druck, wie der der Fundamente, wird das Wasser zwischen den Teilchen herausgepresst und es entsteht ein sehr dichtes, steinähnliches und irreversibles Gefüge, das kein Wasser mehr zu speichern vermag. Der Wasserhaushalt des Bodens verändert sich dadurch unwiederbringlich. All diese gerodeten und verdichten Flächen (bis zu 1ha pro Windrad) fallen für das Filtern und Speichern von Trinkwasser definitiv weg.


Hinzu kommt: Der Boden der kahlen Flächen, wo sich die WEA und die Zufahrtswege befinden, erwärmt sich, und zwar um bis zu 30 Grad mehr als derjenige der bestockten Flächen in der Nähe. Trockene, heisse Luft vermag aber mehr Feuchtigkeit aufzunehmen als die kühlere Luft des Waldes. So werden auch die angrenzenden Böden vermehrt ausgetrocknet, was die dort wachsenden Bäume stresst. Die kahlen Flächen fressen sich so in den umliegenden Wald. Zudem sind die am Rand der Schneisen stehenden Bäume dem Windwurf ausgesetzt. Solche Folgen konnten z.B. bei den Sturmereignissen Lothar (1999) und Burglind (2018) beobachtet werden, wo in der Nachbarschaft von Schlagflächen besonders viele Sturmschäden entstanden sind.
Fotos aus «Rettet den Reinhardswald» https://www.facebook.com/rettetdenreinhardswald
Durch den Bau von Windenergieanlagen verliert der Wald, in dem sie stehen, seine homogene und kühlende Wirkung. Das ist auch dem Bundesrat klar. So schrieb er am 12. Dezember 2025 in seinem Strategiebericht “Integrale Wald- und Holzstrategie 2050“: «Im Zusammenhang mit dem Klimawandel gewinnen insbesondere Wälder in der Nähe von Siedlungen aufgrund ihrer kühlenden Wirkung an Relevanz.»
Die Erwärmung der Zuwege und Standorte von Windenergieanlagen zeigen auch Bilder der Dokumentation von Spiegel TV sehr deutlich: Blau im Wärmebild ist der noch kühle Wald.


Mikroplastik-Abrieb an den Rotorblättern – eine toxische Gefahr
«Aufgrund der Umwelteinflüsse wie UV-Strahlung, Wind, Hagel, Starkregen, Temperaturwechsel (insbesondere im Winterhalbjahr), Blitzeinschläge und grossflächige Insektenverklebungen an der Oberfläche im Sommer sind Rotorblätter von Windkraftanlagen anfällig für Erosion.» (Rechtsanwalt Dr. Thomas Mock).
Das bedeutet: Die Aussenbeschichtung der Rotorflächen werden durch die Umwelteiflüsse beschädigt, es können feinste Risse entstehen und sich Teilchen ablösen. Die Teilchen bestehen aus toxischen, gesundheitsgefährdenden Chemikalien wie PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen), Bisphenol-A, die aufgrund ihrer extremen Langlebigkeit auch als “Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet werden.
In Gauting (DE), wo 10 Windturbinen geplant sind, haben Betroffene die Masse des Mikroplastikabriebs berechnet. Man kam zum Schluss: «Bei einer Betriebszeit von 20 Jahren landen auf diesem Wege 36 Tonnen Mikroplastikabrieb im Naherholungsgebiet Würmtal und im Forstenrieder Park.» «Das sind keine vernachlässigbaren Mengen», kommt auch RA Mock zum Schluss, der ähnlich hohe Werte errechnete.
Der Abrieb gelangt auf den Boden und wird dort von Tieren beim Äsen gefressen. Die Teilchen gelangen aber auch ins Grundwasser. So wurde unlängst in Rheinland-Pfalz festgestellt, dass die Grenzwerte für PFAS in den Wildschweinlebern überschritten wurden. «Es wundert nicht, dass ausgerechnet in Rheinland-Pfalz die schädlichen Stoffe bereits in Wildschweinen nachgewiesen werden. Ebenso übrigens in Schleswig-Holstein, also in Ländern, in denen SPD, Grüne und auch CDU stolz auf die vielen Windräder sind», kommentiert das online-Magazin “Tickys Einblick“ im August 2024 das vom Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz erhobene Verbot, Wildschweinlebern aufgrund der hohen PFAS-Belastung weder zu verarbeiten noch zu verkaufen.
Zu Bisphenol-A schreibt RA Mock: «Schließlich sei daran erinnert und unterstreicht die Relevanz, dass aufgrund der Gefährlichkeit der Stoffe bei der Herstellung der Rotoren für die Arbeitnehmer Ganzkörperschutzanzüge Pflicht sind. Das hat inzwischen zur Folge, dass in Deutschland keine Rotoren mehr hergestellt werden.» Gemäss weiteren Quellen sollen Rotoren heute vor allem in China und Indien hergestellt werden.
Fazit: Das Vorsorgeprinzip, im Umweltschutzgesetzt verankert, verlangt, dass Massnahmen zum Schutz der Umwelt (Menschen, Tiere und Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume) getroffen werden müssen, wenn die “Einwirkungen“ (Gefahren) bereits feststehen, aber auch dann, wenn diese «zu erwarten» sind. Das bedeutet, «dass bei Unsicherheiten hinsichtlich des Vorliegens oder des Umfangs von Risiken für die menschliche Gesundheit Schutzmassnahmen getroffen werden können/müssen, ohne dass abgewartet werden müsste, dass das Bestehen und die Schwere dieser Risiken vollständig dargelegt werden.» (Zitat RA Dr. Thomas Mock)
Angesichts der voraussehbaren Gefahren für das Trinkwasser durch Mineralöl- wie toxischen Mikroplastikverschmutzungen muss man sich fragen, weshalb der Bund wie auch der Kanton nur schon in Erwägung ziehen, Windenergieanlagen im Wald zu planen.
Oder um es mit den Worten des Energiefachmanns Stefan Spiegelsberger in seinem trotz aller Tragik sehr unterhaltsamen Vortrag über Windenergieanlagen im Wald zu sagen: «Lasst uns die Umwelt vor den Grünen schützen.» (https://www.youtube.com/watch?v=9oV82PHchPg)
Darum: Lassen Sie die bestimmt sehr interessierten Mitglieder der KEVU unsere Argumente hören und lesen! Die Adressen finden Sie am Schluss dieses Newsletters.
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Wir planen weitere Newsletter zu den Themen Wald und Erholungsraum, Wald als wichtiges Ökosystem, problematische Herstellung der Windenergieanlagen, dem Märchen vom Winterstrom sowie eine Übersicht zu den vier “verbliebenen Potenzialgebieten “ und der Hauptgründe, welche gegen diese Standorte sprechen.
Mit herzlichen Grüssen
Ihr VorstandsteamVerena Berger, Beat Berger, Martin Maletinsky
Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) | |||
Ueli Bamert (SVP) Verband Tankstellenshops Schweiz VTSSSpitalgasse 5, 8001 Zürich
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