top of page

Gegen-Wind Knonaueramt Newsletter April 2026

  • Autorenbild: Martin Hartmann
    Martin Hartmann
  • 24. Apr.
  • 9 Min. Lesezeit

Themen: Abstandsinitiativen ungültig | Neue Initiativen in Weinländer Gemeinden | Kontakte zur KEVU | PFAS auch im Mineralöl |Haltung der Gemeinden | Kehrtwende der Gemeinde Hedingen | Windmessungen in der Birch 

Liebe Mitglieder, Sympathisantinnen und Sympathisanten

Das Baurekursgericht hat entschieden: Gemeinden müssen sich ans Konzept Windenergie des Bundes halten und dürfen keine eigenen Abstände zu Windenergieanlagen (WEA) in ihre Bau- und Zonenregelungen definieren. Kluge Stimmberechtigte in Weinländer Gemeinden haben Auswege gefunden. Z.B. in Altikon wurden zwei Einzelinitiativen eingereicht und von den Stimmberechtigten mit grossem Mehr an der Urne angenommen. Die eine Initiative ergänzt die Gemeindeordnung so, dass die Gemeinde nur mit einer Urnenabstimmung eigenes Land für den Bau (inkl. Zuwege) von WEA zur Verfügung stellen darf. Mit der zweiten Initiative verpflichtet sich die Gemeinde, sich gegen WEA auf ihrem Gemeindegebiet zu wenden. 

Was aus dem Urteil ebenfalls hervorgeht: Die Zwischenergebnisse (bei uns alle Gebiete im Süden des Knonaueramts) seien «vorläufig» zurückgestellt, würden jedoch bei technischen Entwicklungen (Aviatik) zu einem späteren Zeitpunkt für eine zweite Etappe vorgeschlagen werden können.

In diesem Newsletter informieren wir Sie über weitere wichtige Ereignisse der letzten Wochen. 

Informationen an die kantonsrätliche Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU)

Mit inzwischen vier Schreiben haben wir sämtliche Mitglieder der KEVU über verschiedene negative Aspekte zu den geplanten Windrädern im Knonaueramt und in Aesch informiert und sie aufgefordert, auf sämtliche vier Gebiete «Himelsbüel», «Rütihof», «Chüewald» und «Birch» zu verzichten. In unserem letzten Schreiben haben wir die Thematik «Trinkwasserschutz» dargelegt und dabei auch auf die Gefahren im Zusammenhang mit den Ewigkeitschemikalien PFAS hingewiesen. Durch Nachrecherchen haben wir erfahren, dass nicht nur in der Aussenbeschichtung der Rotoren PFAS verwendet und durch Abrieb in die Umwelt geschleudert werden, nein, PFAS werden auch im Mineralöl zugesetzt, welches zur Schmierung und zur Kühlung eingesetzt wird. Denn PFAS weisen Wasser, Öl und Schmutz ab (Rotoroberfläche), verringern die Reibung (gegen Verschleiss) und sind hitzeresistent. Eine einzige Leckage, ein einziger Zwischenfall genügt, um das heute noch unbelastete, reine Trinkwasser aus den Wäldern, in denen Windenergieanlagen zu stehen kämen, für Jahrzehnte, wenn nicht länger, zu vergiften.

Inzwischen hat uns die KEVU sogar zu einer Anhörung unserer Argumente eingeladen. Wir können am Dienstag, 12. Mai 2026 unsere Anliegen während rund 20 Minuten vor den Mitgliedern vorbringen und Fragen dazu beantworten. 

Auch Sie können weiterhin ihre persönlichen Anliegen und Bedenken an die Mitglieder der KEVU schreiben. Adressen am Schluss dieses Newsletters.

Brisanter Punkt: Bei der Präsentation können sowohl Regierungsrat Neukomm wie auch Beamte der Baudirektion teilnehmen. Die Debatten der KEVU sind zudem streng geheim – im Gegensatz zu früher, wo solche Diskussionen öffentlich im Parlament und nicht in Kommissionen hinter verschlossenen Türen geführt wurden. 

Gemeinden aus dem Zürcher Weinland haben sich zusammengetan

Im Zürcher Weinland haben sich 10 Gemeinden zusammengetan und gemeinsam ein Schreiben an die KEVU eingereicht, in welchem sie diese auffordern, die Richtplanvorlage an die Baudirektion zurückzuweisen. Sie bemängeln wie wir, dass die Baudirektion auf die vielen Einwendungen gegen den Richtplan Windenergie nicht eingegangen ist. Hier der erste Teil des dreiseitigen Schreibens: 

«Die Gemeinden haben sich an der Vernehmlassung zur Richtplanung beteiligt und dabei eine Vielzahl von kritischen Punkten ausgeführt, welche die Baudirektion im Mitbericht kaum mehr als stichwortartig behandelte und weitere Abklärungen unterliess. 

Die Kritik betrifft insbesondere die Tatsache, dass die Baudirektion keinerlei Erhebungen vor Ort vornahm, so etwa zur Bedeutung der Gebiete als Erholungsraum, zu den Windverhältnissen, zur Beeinträchtigung der Ortsbilder (viele ISOS-geschützt), zum Waldschutz, Kulturlandschutz oder Vorkommen von bedrohten Vogel- und Fledermausarten. Ebenso wenig klärte die Baudirektion die Gefährdungen dieser Schutzgüter durch die Windräder. Ein weiteres Kritikfeld betraf das undurchsichtige Punktesystem, mit dem die Baudirektion eine Priorisierung der Standorte durchführte.»

Dieses Schreiben hat ein grosses Medienecho und damit sicherlich auch einen gewissen Druck auf die Mitglieder der KEVU ausgelöst. Kritik von Gemeinden haben grösseres Gewicht als von Einzelpersonen (das soll Sie jedoch keinesfalls davon abhalten, Mitglieder der KEVU direkt selber anzuschreiben).

Wie gross ist der Widerstand der Gemeinden des Knonaueramts und des Kantons Aargau?

Daraufhin sind wir aktiv geworden und haben die Gemeinden Wettswil, Stallikon, Hedingen, Ottenbach, Aesch und die Aargauer Gemeinden Arni, Islisberg und Oberwil-Lieli über das Vorgehen der Weinländer Gemeinden informiert und sie gebeten, mit einem ebensolchen Schreiben an die KEVU zu gelangen. Alle diese Gemeinden hatten sich mit ihren Einwendungen zum Richtplan im Herbst 2024 vehement gegen die Windkraftpläne des Kantons geäussert.

In der Aargauer Regionalzeitung «Kellerämtler» wurde letzte Woche im Artikel «Kalter Wind aus Zürich» über das rücksichtslose und ignorierende Vorgehen der Zürcher Baudirektion informiert (htttps://gegenwind-knonaueramt/pdf/2026/20260417KalterWindAusZuerich.pdf).

Ausser von Hedingen und Ottenbach haben wir von allen Gemeinden vernommen, dass sie entweder bereits ein solches Schreiben verfasst haben oder dies noch tun würden.

Die Gemeinde Ottenbach hat uns mitgeteilt, dass sie kein eigenes Schreiben verfassen und sich der Stellungnahme der Zürcher Planungsgruppe Knonaueramt (ZPK) anschliessen würde. Die ZPK hatte sich jedoch bereits im 2024 sehr windkraftfreundlich geäussert und dem Kanton vorgeschlagen, je 50% von den südlichen (Zwischenergebnisse) und den nördlichen Potenzialgebieten im Knonaueramt (Festgesetzte) im Richtplan zu belassen.

Von der Antwort des Gemeinderats Hedingen wurden wir völlig überrascht, hat er doch eine Kehrtwende um 180 Grad gemacht.

Hedingen «opfert» die Birch

Hier die Antwort des Gemeinderats und der Energiekommission Hedingen:

«Die Windenergie hat mit einer Stromproduktion v.a. im Winter und auch in der Nacht positive Aspekte. Der Gemeinderat unterstützt grundsätzlich die Windenergie, stört sich aber sehr an der hohen Zahl von geplanten Windanlagen rund um Hedingen. Die Interessensabwägung wurde aus Sicht des Gemeinderates ungenügend vorgenommen. Eine de-facto-Einkreisung des Gemeindegebiets mit rund einem Dutzend Windrädern wird als unverhältnismässiger Eingriff in das Landschaftsbild und damit in die Lebens- und Wohnqualität der Hedinger Bevölkerung empfunden. Aktuell ist es für den Gemeinderat unmöglich, sich positiv für diese Windenergieprojekte einsetzen zu können. Gemeinderat und Energiekommission appellieren daher an ein Vorgehen mit Augenmass und fordern die Windenergie-Planer beim Kanton auf, sich im Bereich unserer Gemeinde auf ein einzelnes Gebiet zu konzentrieren und konsequent von einer Einkreisung von Hedingen (oder anderen Gemeinden) abzusehen. Gemeinderat und Energiekommission geben sich unter diesen Umständen offen, den Wirkungsgrad einer Windanlage zu prüfen und die Vor- und Nachteile abzuwägen, vorzüglich am Standort Nr. 51 Birch, zusammen mit der Gemeinde Bonstetten.»

In ihren Einwendungen 2024 hatte die Gemeinde Hedingen klar gegen WEA gestellt, betont, welch schlimme Auswirkungen WEA in der Birch auf die dortigen Quell- und Trinkwasserfassungen für die Gemeinden Hedingen und Bonstetten hätten. Zudem würde in der Birch ein wichtiger Erholungsraum für die Bevölkerung wegfallen, was schon das Planungs- und Baugesetz des Kantons verbiete. Und drittens widerspreche der Bau dieser grossen WEA dem Ziel der Schonung des Landschaftsbildes, wie dies ja der Kanton mit der Herabstufung der Weilerzonen (Frohmoos und Ismatt) beabsichtigt habe.

Windmessungen in der Birch

Letzte Woche erhielten wir von einem aufmerksamen Bonstetter den Hinweis, dass bei der Waldhütte Birch eine Windmessstation aufgebaut sei.

Wir sind sofort hingegangen, um uns selber ein Bild zu machen, und haben uns danach weiter erkundigt.

Die Windmessungen werden von der Firma «Windenergie Schweiz AG» (WES) durchgeführt und sollen ca. ein Jahr dauern. Die Holzkorporation Bonstetten sei einverstanden, die beiden betroffenen Gemeinden Bonstetten und Hedingen seien informiert. Haben Sie auch ihr ausdrückliches Einverständnis gemäss Schreiben des Gemeinderats Hedingen (siehe oben) gegeben? 

Es handelt sich um sogenannte «LiDAR-Messungen», welche mit Laserstrahlen vom Boden her (und nicht über einen Mast) gemacht werden. Sie sind viel kostengünstiger als Messungen von einem Masten. Und just jetzt im April will der Bundesrat über die Energieförderungsverordnung (EnFV) solche Boden-Messungen zulassen, damit die Betreiber später Fördergelder geltend machen können. 

Warum die Heimlichtuerei?

Im Zürcher Weinland sind derzeit ebenfalls Windmessungen durch Zürich Wind (ein Zusammenschluss von EKZ, ewz und Stadtwerk Winterthur) im Gang. Im Vorfeld wurde die betroffene Bevölkerung zu einem Informationsabend eingeladen. Die gemessenen Windgeschwindigkeiten sind für alle auf einer Website abrufbar. Dieses Vorgehen ist zwar nicht das Gelbe vom Ei –  es sind ja nur die momentanen Windgeschwindigkeiten abrufbar, nicht aber deren Verlauf über die ganze Zeit der Messungen – doch immerhin wird versucht, etwas Transparenz zu schaffen. 

Es fragt sich deshalb schon, was diese Heimlichtuerei der beiden Standortgemeinden Hedingen und Bonstetten des Potenzialgebietes «Birch» zu bedeuten hat. 

Es fragt sich auch, ob für diese installierte Messstation eine Baubewilligung – auch vom Kanton – vorliegt. Zudem sollte der Mess-Kubus mit der Laser-Vorrichtung nicht auf einer Holzkonstruktion mit Holzpaletten und Holzbrettern liegen, da Holz aufgrund der Witterung nicht stabil genug ist und sich verbiegen und damit die Messungen verfälschen kann. Vielmehr sollte ein Beton-Fundament oder eine Stahlkonstruktion verwendet werden. Fraglich ist auch, ob die Anlage genügend weit von den Bäumen entfernt ist, da es in der Nähe des Waldrandes zu Turbulenzen kommt, und diese die gemessenen Windgeschwindigkeiten verfälschen können (man spricht von «komplexem» Gelände). Es stellt sich für uns hier grundsätzlich die Frage, ob solche Laser-Messungen im Wald die richtigen Resultate bringen.

Die «Bürgerwindkraft» der Firma WES

Die Firma WES, welche nach eigenen Angaben «Windparks» in Deutschland betreibt, setzt auf Bürgerwindraft (in der Schweiz existieren erst Projekte wie dieses in Bonstetten). Bürger, Firmen und Gemeinden können ihr Geld investieren, die WES behält eine Minderheitsbeteiligung. Geht die Rechnung auf? Vermutlich ja, obwohl die heute in der Schweiz vorhanden Windparks, ausser in Martigny, alle defizitär sind. Nur durch Subventionen (welche wir alle mit einem Netzzuschlag von 2.3 Rappen/kWh bezahlen) werden zuletzt Millionengewinne möglich. 

Und Subventionen sind nach wie vor vorgesehen. Seit 2025 können die Projektanten zwischen einem (einmaligen) Investitionsbeitrag (60 Prozent der Erstellungskosten) oder einer gleitenden Marktprämie wählen. 

Bei der gleitenden Marktprämie garantiert der Staat einen bestimmten Referenzpreis (Gebotspreis) pro produzierter Megawattstunde (MWh). Wenn der Marktpreis unter diesen garantierten Preis fällt, deckt die Prämie die Differenz. Ist der Marktpreis höher, erhält der Betreiber den Erlös, aber keine Prämie. Die gleitende Marktprämie ist so berechnet, dass das investierte Kapital innert 20 Jahren amortisiert ist, anfallende Betriebskosten gedeckt sind, und eine Rendite von rund 4 Prozent erwirtschaftet wird. Nach 20 Jahren verfällt die gleitende Marktprämie. Man rechnet folglich gar nicht damit, dass eine WEA länger als 20 Jahre betrieben werden kann. Die Schäden in Fundament, Sockel, Gondel und Rotoren durch den Verschleiss wären zu gross. 

Die gleitende Marktprämie aber soll nicht einfach alle Risiken decken, sondern orientiert sich an den Kosten, die eine typische, effiziente Anlage am gleichen Standort hätte. Der Bund möchte verhindern, dass ineffiziente Projekte oder überteuerte Baukosten durch Subventionen quersubventioniert würden.

Aus Sicht von Investoren könnte es sich unter Umständen lohnen, in dieses Projekt zu investieren. Aus Sicht des Schutzes der Birch als Erholungsraum, Trinkwassergebiet, der Tiere und Biodiversität gibt es jedoch nur Verlierer. 

Die Firma WES ist bereits bei der Baudirektion vorstellig geworden und macht die ersten Vorabklärungen. Soll ein «fait-accompli» geschaffen und alle Bedenken (auch diejenigen der Gemeinden) zum Voraus durch die die Windenergie forcierende Baudirektion ausgeräumt werden?

Uns ist aufgefallen, dass sich die Website der Firma WES wie ein Werbeprospekt für Windenergie präsentiert. Konkrete Informationen, auch Referenzen, findet man nirgends. Präsentationen, welche die WES in Kirchlinsdach (zusammen mit einer Vertreterin des Bundesamts für Energie!) bzw. in Kirchberg SG durchgeführt hat, zeigen auf, dass sogar das BFE nicht vor Lügen zurückschreckt. Von der WES wurden KI-manipulierte Fotos gezeigt, wie beispielsweise diese hier:

 


Heikle Themen wie Arten- und Naturschutz, Windenergieertrag, Schall- und Schattenwurf u.a. wurden lediglich an Info-Ständen behandelt. Kritische Fragen blieben somit für andere Anwesende «unsichtbar». 

Nachforschungen von Freie Landschaft Schweiz

Unter dem Titel «Windenergie Schweiz AG: Der kleine Bruder von BayWa r.e.?» hat Freie Landschaft Schweiz letzte Woche (16. April) einen kritischen Artikel zur Firma WES publiziert.

Hier zwei Ausschnitte: 

«Während die finanziellen Vorteile hervorgehoben werden, bringen die vertraglichen Verpflichtungen jedoch vor allem grosse Verantwortlichkeiten und erhebliche Risiken für die lokalen Akteure mit sich. Der Widerstand und die Skepsis in den betroffenen Gemeinden ist offensichtlich sehr gross.»

«Wie die bekannte Firma BayWa r.e. behauptet auch die WES AG, einen nachhaltigen und bürgernahen Ansatz zu verfolgen. Ihr Geschäftsmodell basiert jedoch stark auf öffentlichen Subventionen und häufig auf zu optimistischen Windprognosen. In windarmen Gebieten benötigen solche Windparks gigantisch hohe Anlagen, um wirtschaftlich zu sein – mit entsprechend massiven Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Und je nach vertraglichen Modalitäten (insbesondere im Fall eines Betreiber-Ausfalls) werden die finanziellen Folgen im schlimmsten Fall letztlich von den offiziell mitbeteiligten Grundeigentümern oder öffentlichen Körperschaften getragen, und nicht vom Projektentwickler

Fazit:

Mit Kenntnis der Gemeinden Bonstetten und Hedingen sowie der Holzkorporation Bonstetten führt die Firma WES AG auf der Birch Windmessungen durch. Die WES AG fokussiert sich auf diejenigen Potenzialgebiete, bei denen sie auf die Unterstützung der Standortgemeinden zählen kann. Umso wichtiger ist es jetzt, dass der Widerstand aus der Bevölkerung sichtbar wird und sich Einwohner/innen von Bonstetten und Hedingen für gemeinsame Aktionen zusammentun. Dies können Einzelinitiativen zur Ergänzung der Gemeindeordnungen wie in Altikon, Petitionen zuhanden der Gemeinderäte oder Informationsveranstaltungen sein. Unser Verein unterstützt solche Aktionen mit Rat und Tat – die Initiative dazu muss aber von Einwohner/innen der beiden Gemeinden her kommen. 

Wir danken Ihnen für Ihre Spende

Ihre finanzielle Unterstützung hilft uns, auch in diesem Jahr wieder diverse Aktionen in Angriff nehmen zu können.

Spendenkonto:

Migros BankVerein Gegen-Wind KnonaueramtJunggrütstrasse 20b8907 WettswilIBAN CH48 0840 1000 0732 3231 9

 

 

Wir planen weitere Newsletter zu den Themen Wald als Erholungsraum und wichtiges Ökosystem, problematische Herstellung der Windenergieanlagen, dem Märchen vom Winterstrom sowie einer Übersicht zu den vier “verbliebenen Potenzialgebieten “ und der Hauptgründe, welche gegen diese Standorte sprechen. Zudem visieren wir eine Infoveranstaltung im Herbst an.

 

Mit herzlichen Grüssen 

Für den Vorstand

Verena Berger

__________________________Verena Berger Präsidentin044 700 30 79

__________________________Verein Gegen-Wind KnonaueramtJunggrütstrasse 20b

8907 Wettswil

Kommentare


Martin Hartmann

Föhrenweg 12

8904 Aesch ZH

+41 78 860 60 73

gegenwindaesch@mail.ch

Unterstützungsmöglichkeiten

  • Twint +41 78 860 60 73

  • Paypal @gegenwindaesch

  • IBAN CH08 8080 8003 7597 6438 6
    Martin Hartmann, 8904 Aesch

Auf dem Laufenden bleiben
oder aktiv werden:

bottom of page