Newsletter Verein Gegen-Wind Knonaueramt Oktober 2025
- Martin Hartmann
- 30. Okt. 2025
- 5 Min. Lesezeit
Schreiben Sie einem Politiker/ einer Politikerin!
Stand der Einwendungen | Jetzt sind Sie gefragt! | In Beinwil haben die Stimbürgerinnen und Stimmbürger den Windpark Lindenberg klar abgelehnt
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter
Es sind turbulente Zeiten, nicht nur wegen der ersten Herststürme. Wie Sie in unserem letzten Newsletter erfahren haben, lehnt der Bundesrat die Wald- und die Gemeindeschutzinitiative ab und möchte, dass beide Initiativen so schnell wie möglich zur Abstimmung gelangen. Auch auf Kantonsebene ist einiges am Laufen. Hier sollen möglichst bald Gebiete für Windenergieanlagen (WEA) im Richtplan festgeschrieben werden und parallel dazu das Verfahren für die Baubewilliungen von WEA «vereinfacht», d.h. beschleunigt werden.
Stand der Windenergieplanung im Kanton Zürich
Sie erinnern sich: In 7 Gebieten im Knonanaueramt und in der unmittelbar angrenzenden Gemeinde Aesch sollen nach den Plänen der Baudirektion in sieben «Potenzialgebieten» insgesamt 21 Monsterwindenergieanlagen von mind. 220 Metern Höhe und mit Rotorblättern von je 80 Metern Länge gebaut werden. Diese Potenzialgebiete liegen grösstenteils in den Wäldern und setzen deshalb für WEA-Projekte unser progressives, seit 1876 gültiges Waldgsetz ausser Kraft. Dank diesem Waldgesetz, welches ein absolutes Rodungsverbot beinhaltet, sind unsere Wälder sehr artenreich mit oft altem, wertvollem Baumbestand. Wälder schützen nicht nur vor Murgängen, Überschwemmungen und Lawinen, sondern wirken auch ausgeleichend und kühlend auf das Klima. Unsere Wälder sind wichtige Ökosysteme, speichern und filtern unser Trinkwasser und sind für unsere Erholung von grösster Wichtigkeit.
Diese Potenzialgebiete müssen in den sogenannten Richtplan eingetragen werden. Zudem soll das kantonale Energiegesetz – wiederum gemäss den Plänen der Baudirektion – so geändert werden, dass WEA von nationaler Bedeutung (über 20GWh Leistung pro Jahr) und kantonaler Bedeutung (hier soll die Baudirektion künftig selber die Kriterien dazu bestimmen können) ohne die Zustimmung der betroffenen Gemeinden und deren Stimmberechtigten gebaut werden dürfen. Dieses Verfahren heisst «Plangenehmigungsverfahren» und erlaubt es der Baudirektion, nicht nur die Kriterien für die Wichtigkeit der WEA festzulegen, sondern auch die Baubewilligung für diese Anlagen zu erteilen. Das ist gewissermassen ein Blancocheck!
Gegen diese beiden Vorlagen (Richtplaneinträge, Plangenehmigungsverfahren) konnten wir bis Ende Oktober 2024 sogenannte Einwendungen schreiben und der Baudirektion zustellen.
Inzwischen wurden die insgesamt ca. 5’000 Einwendungen gegen die Einträge im Richtplan durch die kantonale Verwaltung (Amt für Raumentwicklung, ARE) gesichtet und in einem sogenannten «Mitwirkungsbericht» zusammengefasst. Danach hat dieselbe Verwaltung einen Vorschlag zuhanden des Regierungsrates ausgearbeitet. Dieser zeigt auf, welche Potenzialgebiete in den Richtplan aufgenommen werden sollen und welche (evtl.) nicht. Wichtig: Unsere Einwendungen werden nicht eins zu eins dem Regierungsrat und später den Kantonsräten vorgelegt. Wir haben folglich keine Kenntnis, welche unserer Argumente in diesen Mitwirkungsbericht Eingang fanden und welche nicht.
Der Mitwirkungsbericht und der Vorschlag (Richtplaneintrag und -Text) werden in Kürze dem Regierungsrat vorgelegt, welcher dann darüber diskutiert und einen Entscheid fällt. Dieser Regierungsratbeschluss wird veröffentlicht. Das ARE hofft, dass der Beschluss noch dieses Jahr erfolgt.
Dieser Beschluss wird dann dem Kantonsrat überwiesen. Dort wird er zuerst in der zuständigen Kommission (Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt, KEVU) diskutiert, die dann ihrerseits dem Kantonsrat einen Vorschlag unterbreitet. Zuletzt bestimmt der Kantonsrat über die Richtplaneinträge.
Ein ähnliches Prozedere wird bei der Änderung des Energiegesetzes (Plangenehmigungsverfahren) durchgeführt. Auch hier wurde vom ARE ein Antrag an den Regierungsrat ausgearbeitet und soll noch diesen Herbst dem Regierungsrat unterbreitet werden.
Jetzt erst recht!
Nach dem Turbobeschluss des Bundesrates, welcher die Wald- und Gemeindeschutzinitiativen ohne Gegenvorschlag abgelehnt hat, müssen wir umso deutlicher unserer eigenen Kantonsregierung und unseren Parlamentariern aufzeigen, dass wir als betroffene Einwohnerinnen und Einwohner des Knonaueramtes und Aeschs mit den Plänen der Baudirektion nicht einverstanden sind. Wie gesagt: wir haben keine Kenntnis, ob unsere Bedenken oder Vorbehalte, die Sie und wir in den Einwendungen formuliert haben, im Mitwirkungsbericht aufgeführt sind oder nicht.
Deshalb kommen Sie jetzt ins Spiel. Schreiben Sie einem Politiker oder einer Politikerin! Wir haben unten die Adressen aufgelistet und haben – wo immer vorhanden – eine Website mit Kontaktformular angegeben, wo man diesen direkt eine Nachricht hinterlassen kann.
Am dringensten ist es heute, die Regierungsräte anzuschreiben, welche schon bald über beide Vorlagen (Richtplaneinträge, Plangenehmigungsverfahren) bestimmen werden. Danach die Mitglieder der KEVU und unsere Kantonsräte.
Schreiben Sie, was Ihnen am Herzen liegt. Sie können faktenbasierte Argumente gegen Windkraftanlagen aufführen, die Sie stichhaltig finden, aber auch Ihre persönliche Betroffenheit darlegen und erklären, was die Pläne für Sie persönlich bedeuten würden und welche Auswirkungen die geplanten Windturbinen für Sie hätten. Zur Illustration können Sie auch unsere Clips (Auschnitte aus den Visualisierungen), die wir auf der Website zum Herunterladen veröffentlicht haben, dazu verwenden.
Viele Argumente finden Sie in unserer nach wie vor topaktuellen Einwendung (Link: https://gegenwind-knonaueramt.ch/einwendung/Gegen_Wind_Knonaueramt_Einwendungen_Kantonaler_Richtplan_Energie.pdf) wie auch in unseren verschiedenen Newslettern, die wir grösstenteils auf unserer Website veröffentlicht haben.
Möge unseren Politikern und Politikerinnen unser Gegen-Wind aus dem Knonaueramt und Aesch wie ein kräftiger Herbststurm um die Ohren brausen!
Adressen der Regierungsrätinnen und Regierungsräte | ||
Martin Neukom (Grüne) Walcheplatz 2 8090 Zürich | ||
Silvia Steiner (Mitte) Walcheplatz 2 8090 Zürich | ||
Ernst Stocker (SVP) Walcheplatz 1 8090 Zürich |
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Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) | ||
Ruth Ackermann (Die Mitte) | Ueli Bamert (SVP) Verband Tankstellenshops Schweiz VTSSSpitalgasse 5, 8001 Zürich | |
Ulrich Pfister (SVP) Niederesslingen 13, 8133 Esslingen | ||
Daniel Rensch (GLP) Herbstweg 48a 8050 Zürich | Sonja Rueff-Frenkel (FDP) | |
Urs Wegmann (SVP) Fuchsbüelstrasse 20 8412 Hünikon (Neftenbach) | ||
Kantonsrätinnen und Kantonsräte aus dem Bezirk Affoltern | ||
Ronald Alder (GLP) | ||
Ursula Junker (SVP) Gutbetrieb Freudenberg 1, 8932 Mettmenstetten
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Erfreuliches aus dem Kanton Aargau
In Beinwil im Freiamt AG lehnen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eine Spezialzone für einen Windpark Lindenberg mit 62% ab.
Verein Pro Lindenberg: «Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Beinwil haben mit ihrem klaren Nein zum geplanten Windpark auf dem Lindenberg ein starkes Zeichen gesetzt: Für den Schutz unserer Landschaft, für die Gemeinde-autonomie. Obwohl den Initianten praktisch unbegrenzte Mittel und ein professioneller Beraterstab zur Verfügung standen, ist es ihnen nicht gelungen, das Vorhaben schönzureden und die zu erwartenden Schäden, Gefahren und Risiken zu verheimlichen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Argumente dafür und dagegen sorgfältig abgewogen und sich konsequenterweise dagegen entschieden. Wir erwarten jetzt ein Umdenken auf regionaler, kantonaler und nationaler Ebene – und eine grundsätzliche Neubeurteilung der Rolle der Windkraft in der Schweiz. Auf Projekte in ungeeigneten Gebieten soll konsequent verzichtet werden.»
Jetzt möchte die Windlobby „Pro Wind“ die Volksentscheide zu WEAs abschaffen! Das entspricht haargenau dem Plangenehmigungsverfahren, das unsere Baudirektion durchsetzen will. Lesen Sie dazu die Pressemitteilung von Freie Landschaft Schweiz.
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Vorankündigung: Am 25. November findet unsere Generalversammlung statt, an der auch Nicht-Mitglieder teilnehmen können. Eine Einladung mit genauen Angaben verschicken wir demnächst.
Mit herzlichen Grüssen
Ihr VorstandsteamVerena Berger, Erika Schäfer, Beat Berger
Verena Berger Co-Präsidentin
044 700 30 79



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