Newsletter Gegen-Wind Knonaueramt Februar 2026
- Martin Hartmann
- 10. Feb.
- 7 Min. Lesezeit
Themen: Landschaft im Knonaueramt | Wie sich die Bewohnerinnen und Bewohner einst gegen die Zerstörung der Landschaft durch die N4 wehrte | Knonauer Landschaft – geprägt von der letzten Eiszeit | Bundesgericht: „Wenn überhaupt, dann hier und nicht anderswo."
Liebe Mitglieder, Mitstreiterinnen und Mitstreiter
Bevor ein Windenergiegebiet in einen Richtplan eingetragen werden darf, muss der Kanton alle möglichen Aspekte prüfen und zuallererst bei seinen eigenen Ämtern vorstellig werden. Die öffentliche Auflage – die Bevölkerung erhält Einsicht in die Pläne und kann eigene Einwendungen einbringen – dient dazu, Wissenslücken zu füllen und Ergänzungen von Betroffenen aufzunehmen.
Das Bundesgericht hat anlässlich des Windparks Grenchenberg (November 2021) festgehalten, dass der Kanton alle relevanten Kriterien so vertieft abklären müsse, dass die Realisierbarkeit des Projekts an diesem Ort zumindest plausibel sei. Die Aussage müsse lauten – so das Gericht: «Wenn überhaupt, dann hier und nicht anderswo.»
Das hat die Baudirektion bei Weitem nicht getan. Viele Aspekte blieben unerwähnt und ungehört. Oder wie es die Gemeinde Hedingen sinngemäss formulierte: Wer bestimmt, welche Parameter bei den Abklärungen untersucht werden, lenkt das Resultat.
Ein krasses Beispiel dazu sind die Abklärungen der Baudirektion zur Gefährdung von Brutvögeln. Dazu wurden sieben Vogelarten ausgewählt, von denen aber fünf im Kanton Zürich gar nicht oder in einer viel zu geringen Anzahl (1 bis 4 Paare) vorkommen. So konnte behauptet werden, dass Brutvögel im Kanton Zürich in den geplanten Windenergiegebieten nicht gefährdet seien.
Umso wichtiger ist deshalb Ihre Stimme. Schreiben Sie den kantonsrätlichen Mitgliedern der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) Ihre persönlichen Bedenken (Adressen am Schluss dieses Newsletters). Wir versichern Ihnen: Viele dieser Mitglieder sind an Ihren Argumenten sehr interessiert.
Die A4 hätte beinahe unsere Landschaft zerschnitten
Wussten Sie, dass sich viele Menschen aus unserer Region bereits vor Jahrzehnten für die Erhaltung der Landschaft im Knonaueramt eingesetzt haben? So haben sich beispielsweise die jungen Säuliämtler mit viel Herzblut und Humor gegen den Bau der N4 durchs Knonaueramt eingesetzt. Die ursprüngliche Linienführung ging durch die Ebenen von Wettswil-Bonstetten, Hedingen-Zwillikon, zerschnitt Dörfer, führte sogar durch Bauerngehöfte, und in Bonstetten – auf freiem Feld – war die Raststätte «Zwillikon» geplant. Seit den 1970er Jahren gab es deshalb grossen Widerstand in der Bevölkerung, der es um den Schutz von Kulturland und unserer Landschaft ging.
Die jungen Säuliämtler lancierten 1977 eine Petition und sammelten innert vier Wochen nahezu 10'000 Unterschriften, die sie im Bundeshaus einreichten! Das löste grossen politischen Druck aus. 1985 wurde der Bau der Autobahn vom Zürcher Stimmvolk abgelehnt und der Kanton machte eine Standesinitiative beim Bund, um die N4 aus den Autobahnplänen streichen zu lassen. Erst als der Joner Nationalrat Rütimann die Idee des Islisbergtunnels einbrachte und die Linienführung landschaftsverträglicher gestaltet wurde, brach der Widerstand. Der 5km lange Islisbergtunnel gilt heute als einer der grössten Landschaftsschutzmassnahmen überhaupt, und der Hügelzug über dem Tunnel ist im kantonalen Richtplan als Landschaftsverbindung bezeichnet. Zitat Richtplantext: «Mit Landschaftsverbindungen soll die Fragmentierung und Isolierung von Erholungsräumen für die Bevölkerung und Lebensräumen für die Wildtiere reduziert und die trennende Wirkung von Verkehrswegen und anderen Barrieren vermindert werden. Die Funktion der bereits bestehenden Landschaftsverbindungen soll [mit dem Richtplaneintrag Anmerkung durch uns] sichergestellt werden.» Ist es nicht ein Hohn, dass sich ausgerechnet über dem Islisbergtunnel das Potenzialgebiet Himelsbüel mit zwei geplanten WEA befindet?
Bestrebungen, die Landschaft des Knonaueramts zu schützen, gehen heute auch vom Kanton aus: Um den landschaftlichen Charakter von Weilern zu wahren, und Zersiedelung vorzubeugen, wurden unlängst Weiler aus den kommunalen Bauzonen neu den Weilerzonen (Nichtbauzonen) zugwiesen, wo Neubauten verboten sind. Betroffen sind der Weiler Fromoos, unmittelbar neben dem Potenzialgebiet Birch, und Ismatt, unmittelbar neben dem Potenzialgebiet Himelsbüel. Ein weiterer Widerspruch.
Links:Chronologie des Widerstands gegen die N4 1958 bis 2005 zusammengestellt von Thomas Schweizer: https://gegenwind-knonaueramt.ch/pdf/2026/Doku-ChronologieDesN4-Kampfes.pdf
SRF, Blickpunkt, 1981, Protestfest gegen die geplante Autobahn:https://www.srf.ch/play/tv/blickpunkt/video/autobahn-a4-im-knonaueramt?urn=urn:srf:video:bfdc3e5f-5bcf-48b4-9433-258992253b33
1985: Video der jungen Säuliämtler: «Mit 120 durchs Knonaueramt», dieser gewann am Videofestival Svizzero in Lugano den ersten Preis.https://gegenwind-knonaueramt.ch/KampfN4/VideoJungeSaeuliaemtler.mp4
Schützenswerte Landschaft im Knonaueramt
Ist Ihnen bewusst, in welch einmaliger Landschaft wir hier im Knonaueramt leben? Dazu schrieb die Baudirektion (ja, Sie lesen richtig, es ist dieselbe Baudirektion, welche unsere bewaldeten Hügel mit Windenergiemonster bestücken will, genauer, das Amt für Landschaft und Natur) auf ihrer Website “Gemeinsam Naturwerte erhalten“: «Die Regionen Zimmerberg und Knonauer Amt sind geprägt durch ein Mosaik von Mooren, Stillgewässern, Magerwiesen, Weiden, Ackerflächen und Hochstamm-Obstgärten. Eng verzahnt mit grossflächigen Waldgebieten am Albis, mit den Flusstälern von Reuss und Reppisch sowie mit dem Zürich-, Türler- und Hüttnersee zählen sie zu den eindrücklichsten Landschaften im Kanton Zürich. Angrenzend an die Wirtschaftszentren Zürich und Zug sind die beiden Regionen ein wichtiges Erholungsgebiet für die lokale Bevölkerung und haben grosse Bedeutung für die Land- und Forstwirtschaft. Gleichzeitig ist nach wie vor eine beträchtliche Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten vorhanden.»
Der Prozess dieser Schutzverordnung ist seit 2021 im Gang. 2026 wird die Verordnung öffentlich aufgelegt. Beispielsweise sollen Bäche, schutzwürdige Waldflächen und Waldränder, Moore, Feuchtgebiete usw. neu unter Schutz gestellt werden. Dass diese geplanten Schutzverordnungen mit den Plänen für Windenergieanlagen im Widerspruch stehen (die Karte mit den schützenswerten Eintragungen ist derzeit aus dem Internet verschwunden, nicht aber die Legende dazu…), versteht sich von selbst. Wusste die eine Hand der Baudirektion nicht, was die andere Hand tut? Oder ist dem grünen Baudirektor unsere Landschaft schlichtweg egal? Es scheint, als würde die Baudirektion auf jedem möglichen und unmöglichen Hügel(chen) auf Biegen und Brechen Windenergieanlagen hinstellen wollen. Landschaftsunverträgliche, gigantische Windmonster notabene, die meist um mehr als das Doppelte höher sind als die Hügel, auf denen sie zu stehen kommen sollen.
Link zu “Gemeinsam Naturwerte erhalten“: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/naturschutz/naturschutzgebiete/schutzverordnung-zimmerberg-knonaueramt.html
Knonauer Landschaft – geprägt von der letzten Eiszeit
Mehr noch. Teile unserer Landschaft unterstehen weiteren kantonalen Inventaren und Schutzverordnungen. Zitat aus unserer Einwendung «Die weitgehend noch intakte Landschaft im Knonaueramt ist von Formbildungen der letzten Eiszeit geprägt (Glaziallandschaft), mit welligen bis kuppigen Moränen, Drumlin und Inselhügellandschaften, trogförmigen Hochtälern, Zungenbecken, Kerbtälern und glaziofluviale Schotterebenen. Die Anzahl der inventarisierten Moränen (Stirn-, Seitenmoränen), Drumlins, Findlinge, Erratiker, Söllen usw. dürfte im Kanton Zürich einzigartig sein. Die Hügelformationen der End-, Seitenmoränen und Drumlins sind meist bewaldet und weisen dort wenig gestörte, natürlich gewachsenen Böden auf.»
Besonders schützenswerte Moränen, Drumlins usw. sind im geomorphologischen Inventar aufgelistet, wobei jedes dieser Objekte genau beschrieben wird und Massnahmen zu ihrem Schutz erwähnt werden.
Davon betroffen sind die Potenzialgebiete Rütihof, Himelsbüel und Birch. In den folgenden Abbildungen sind die Eignungsgebiete hellgelb bzw. horizontal schraffiert, die Konturen der Moränen purpurfarben umrandet, die geomorphologischen Objekte hellgelb bzw. hellblau-grau gefärbt. Hier nur das Wichtigste
Rütihof: betroffen ist das nördlichste Teilgebiet. Die Moränen sind dort nur bis zur Aargauer Grenze eingezeichnet. Wümreiszeitliche Endmoränenlandschaft (Objekt Nr. Af 3) Bedeutung: Gebiete, wo auf kleinem Raum derart viele Aussagen über die Ausdehnung und die Fliessrichtung eines Gletschers gemacht werden können, sind sehr selten. Insbesondere sind Verzweigungen zweier Gletscher, welche durch h Seitenmoränen dokumentiert werden, äusserst rar und deshalb von umfassender Bedeutung. Massnahmen: Keine Planierungen, Abtragungen und Durchbrüche an den Moränenwällen. Gebäude haben sich dem Relief anzupassen. Link zum Objektblatt: https://maps.zh.ch/system/docs/aln_fns/geomorph/objektblaetter/Affoltern3.pdf | ![]() |
Himelsbüel: betroffen ist die Hälfte des Eignungsgebiets Würmeiszeitliche Seitenmoräne Ottenholzbau und Soltobel (Objekt Nr. Bon 7 / Hed 6) Bedeutung: Zusammen mit de Moränen Hirslen und den Bonstetter Endmoränen lässt sich die Ausdehnung des Ämtler Astes des Reussgletschers lückenlos rekonstruieren. Die Moräne Ottenholzbau und das Soltobel sind zudem ein typisches Beispiel, wie die Landschaft unter zwei verschiedenen Klimaten geformt werden kann, nämlich durch den Gletscher in der Eiszeit und durch das fliessende Wasser im gemässigten Klima. Dieses Objekt ist deshalb bedeutend. Massnahmen: Keine Durchbrüche und Abtragungen an der Moräne. Keine Bachbegradigungen. Verbauung an den Tobelhängen haben auf das Relief Rücksicht zu nehmen. Link zum Objektblatt mit genauer Beschreibung:https://maps.zh.ch/system/docs/aln_fns/geomorph/objektblaetter/Hedingen6.pdf | ![]() |
Birch: betroffen ist der östliche und der nordwestliche Teil des Eignungsgebiets. Würmeiszeitliche Endmoränenlandschaft Feldenma – Schladau(Objekt Nr. Bon 1/ Hed 2) Bedeutung: Diese Endmoränenlandschaft ist dank ihrer guten Ausbildung und ihres guten Erhaltungszustandes ein bedeutendes Objekt. Massnahmen: Keine Abtragungen, Strassendruchbrüche und Auffüllungen. Schutz der Findlinge vor Zerstörung und Wegtransport. Diese Flächen gehören auch zum Landschaftsschutzinventar! Link zum Objektblatt mit genauer Beschreibung:https://maps.zh.ch/system/docs/aln_fns/geomorph/objektblaetter/Affoltern3.pdf | ![]() |
Es ist völlig klar, dass die erwähnten «Massnahmen» zum Schutz dieser geomorphologischen Objekte beim Bau von WEA in den geplanten Potenzialgebieten nicht eingehalten werden können. Sie werden schlichtweg ignoriert. Nach Auskunft des Kantons spielten sie bei der Festsetzung der Windenergiegebieten keine Rolle. Einige dieser Objekte sind zudem im Inventar der kantonalen Landschaftsschutzobjekte (KILO) erfasst, welches jedoch behördenverbindlich ist.
Wie bereits eingangs erwähnt: Das Bundesgericht hat beim Windpark Grenchenberg festgehalten, «dass alle für die Standortauswahl relevanten Kriterien in einer Tiefe einzubeziehen sind, die es erlaubt, die Realisierbarkeit des Projekts am priorisierten Ort zumindest plausibel erscheinen zu lassen; die Aussage lautet: "Wenn überhaupt, dann hier und nicht anderswo".»
Umso wichtiger ist es, dass die Mitglieder der KEVU direkt von uns erfahren, dass Windenergieanlagen unsere Knonauer Landschaft in seiner Eigenart zerstören. Unwiederbringlich.
Links zu unseren beiden Schreiben an die Mitglieder der KEVU:21. Januar 2026: https://gegenwind-knonaueramt.ch/pdf/Schreiben/Kantonaler-Richtplan_Teilrevision-Energie_Schreiben-an_KEVU_1.pdf2. Februar 2026: https://gegenwind-knonaueramt.ch/pdf/Schreiben/Kantonaler-Richtplan_Teilrevision-Energie_Schreiben-an_KEVU_2.pdf
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Wir planen weitere Newsletter, wie zu Wald und seinen wichtigen Funktionen, problematischer Herstellung und Betrieb der Windenergieanlagen, dem Märchen vom Winterstrom, einer Übersicht von Argumenten, die gegen die vier “verbliebenen Potenzialgebieten “ sprechen, u.a.m.
Mit herzlichen Grüssen
Ihr VorstandsteamVerena Berger, Beat Berger, Martin Maletinsky
Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) | |||
Ueli Bamert (SVP) Verband Tankstellenshops Schweiz VTSSSpitalgasse 5, 8001 Zürich
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Daniel Rensch (GLP) Herbstweg 48a 8050 Zürich
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Kantonsrätinnen und Kantonsräte aus dem Bezirk Affoltern | |||
Ronald Alder (GLP) | |||
Ursula Junker (SVP) Gutbetrieb Freudenberg 1, 8932 Mettmenstetten
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