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Newsletter Dezember 2025

  • Autorenbild: Martin Hartmann
    Martin Hartmann
  • 22. Dez. 2025
  • 9 Min. Lesezeit

Richtplan Windenergie: ein weit überhöhtes Planungsziel auf Kosten des Waldes

Themen: Stand der Einwendungen: Mitwirkungsbericht | Jetzt sind Sie gefragt! | Wald ist mehr als Wald |Waldgesetz: Voraussetzung für Beanspruchung von Wald: mind. 20GWh/a Energieproduktion pro Potenzialgebiet| Haarsträubende Studie ist Grundlage für das Planungsziel der Baudirektion | Vorstand formiert sich neu

Liebe Mitglieder, liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter

Wir haben Sie informiert: Der Regierungsrat hat beschlossen, in unserer Region (Potenzialgebiete Knonaueramt und Gemeinde Aesch) insgesamt 3 Potenzialgebiete im Süden (Uerzlikon, Rotenberg, Haltenrain) mit insgesamt 10 Windenergieanlagen (WEA) «zurückzustellen». Das ist sehr erfreulich! Hingegen sollen die Potenzialgebiete im Norden (Rütihof, Birch, Himelsbüel, Aesch) mit insgesamt 11 WEA im Richtplan festgesetzt werden. Dieser Beschluss geht nun zur Beratung an die kantonsrätliche Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU), und danach an den Kantonsrat. Zudem wurde auch der sogenannte Mitwirkungsbericht (oder Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen) veröffentlicht, der eine Grundlage für die Diskussion im Kantonsrat sein wird. Wir wollen den Bericht in diesem und in den nächsten Newslettern genauer anschauen.

Mitwirkungsbericht – Ignoranz pur 

Der sogenannte Mitwirkungsbericht sollte eigentlich Antworten zum Umgang mit den mehreren Tausend eingegangen Einwendungen beinhalten. Der Kanton schreibt dazu: Ziel der Mitwirkung ist es, Wissenslücken zu den örtlichen Gegebenheiten zu schliessen, die Einschätzung der Betroffenen eines Vorhabens in Erfahrung zu bringen sowie berechtigte Anliegen soweit wie möglich aufzunehmen.“

Das ist bei weitem nicht geschehen. Zwar werden im Bericht viele konkrete Kritikpunkte genannt, doch dann meist ignoriert, d.h. es gibt keine Antworten dazu oder aber es wird behauptet, die Einwendungen seien berücksichtigt worden. Zudem strotzt der Mitwirkungsbericht vor Falschaussagen und Widersprüchlichkeiten. Beispielsweise die Erschliessung von Himelsbüel über die Maienbrunnenstrasse, um Hedingen westlich zu umfahren. Der Einwand, hier gäbe es keinen Bahnübergang, sondern eine Bahnunterführung – was die Erschliessung höchst wahrscheinlich unmöglich macht – wurde zwar erwähnt, aber nicht darauf eingegangen. Im neuen Steckbrief für Himelsbüel ist es nach wie vor eine Bahnüberführung. Dies, obwohl die Gemeinde Hedingen den Kanton bereits im Mai 2024 darauf aufmerksam gemacht hat. Der Einwand der fehlenden Stromerschliessung für das Potenzialgebiet Birch (im kantonalen Gis-Browser letztes Jahr dargestellt) wurde nicht einmal erwähnt.

Kurz: Wenn man nur diesen Bericht liest und die wahren Anliegen, wie sie z.B. in unseren  Einwendungen oder auch denen von verschiedenen Gemeinden dargelegt wurden, nicht kennt, muss man zum Schluss kommen, dass alles in bester Ordnung ist. Zu diesem Schluss werden wohl auch jene Kantonsrätinnen und -räte kommen, welche sich ab ca. Ende Januar 2026 in der KEVU mit dem Eintrag der Potenzialgebiete in den Richtplan erstmals auseinandersetzen werden.

In diesem und den nächsten Newslettern werden wir auf einzelne Themen sowie einzelne Potenzialgebiete näher eingehen.

Schreiben Sie einem Kantonsrat, einer Kantonsrätin!

Darum noch einmal unsere Bitte an Sie: Die Kantonsrätinnen und Kantonsräte, welche den Mitwirkungsbericht lesen, kennen unsere Gegend und unsere Anliegen nicht. Ihre Stimme ist deshalb wichtig und gefragt! Die Kontaktdaten finden Sie am Schluss dieses Newsletters.

Schreiben Sie, was Ihnen am Herzen liegt. Sie können faktenbasierte Argumente gegen Windkraftanlagen aufführen, die Sie stichhaltig finden, aber auch Ihre persönliche Betroffenheit darlegen und erklären, was die Pläne für Sie persönlich bedeuten würden und welche Auswirkungen die geplanten Windturbinen für Sie hätten. Zur Illustrationkönnen Sie auch die Visualisierungs-Clips, die wir auf der Website zum Herunterladen veröffentlicht haben, dazu verwenden. Direkter Link: https://gegenwind-knonaueramt.ch/Clips

Viele Argumente finden Sie in unserer nach wie vor topaktuellen Einwendung gegen den Richtplan oder in derjenigen der Gemeinde Hedingen, wie auch in unseren verschiedenen Newslettern, die wir grösstenteils auf unserer Website verlinkt haben. Link: https://gegenwind-knonaueramt.ch/einwendung/Gegen_Wind_Knonaueramt_Einwendungen_Kantonaler_Richtplan_Energie_Update_05_12_2025.pdf

Wald roden für Windenergieanlagen – grosse Zerstörung ohne Nutzen

Alle Potenzialgebiete für WEA liegen im Wald. Dass der Wald gefördert und erhalten werden muss, wurde bereits vor 150 Jahren erkannt und durch ein fortschrittliches Waldgesetz geschützt. So galt bis zum 9. Juni (Annahme des Mantelerlasses) ein absolutes Rodungsverbot. 

Der Wald produziert Sauerstoff, reinigt die Luft, wirkt temperaturausgleichend, speichert und filtert Wasser (bis zu 200 Liter pro Quadratmeter) und erzeugt so Trinkwasser. In allen Potenzialgebieten liegen wichtige Trinkwasservorkommen, welche durch den Bau von WEA gefährdet würden. Allein die Stahlbetonfundamente reichen 4 bis 5 Meter in den Untergrund. Zur Verankerung kommen zudem Pfähle, die 10 und mehr Meter tief reichen, und deshalb tiefgründig den Wasserhaushalt gefährden.

Wald ist ein wichtiges Ökosystem für Pflanzen und Tiere. Durch alle Potenzialgebiete führen in Längsrichtung «Tierkorridore» (heute Vernetzungsachsen genannt). Und nicht zuletzt: All diese Wälder dienen uns als wichtige Erholungsgebiete. So schreibt das Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich für die Richtplanung vor, dass «für die Erholung der Bevölkerung nötigen Gebiete dauernd zur Verfügung stehen».

Trinkwasser, Erholung, Wildtierkorridore und Vernetzungsachsen – das alles sei nicht gefährdet, so der Mitwirkungsbericht der Baudirektion. 

Nur in Potenzialgebieten mit einer Jahresproduktion von mindeste 20 GWh darf Wald beansprucht werden

Gemäss Waldgesetz (seit 149 Jahren!) gilt im Wald ein absolutes Rodungsverbot. Eine Ergänzung zum Waldgesetz (das Stimmvolk hat diese mit dem Mantelerlass angenommen) sieht jedoch vor, dass WEA im Wald gebaut werden dürfen, sofern sie über eine bestehende Waldstrasse erschlossen werden und von nationalem Interesse sind. Letzteres ist gegeben, wenn in einem Potenzialgebiet alle WEA zusammen mind. 20 GWh/a (Gigawattstunden pro Jahr) Strom produzieren (gemäss Energieverordnung).

Damit fällt das Potenzialgebiet Himelsbüel mit 16 GWh/a Energieproduktion schon von vornherein weg. Bereits im Steckbrief «Himelsbüel» wurde angegeben, dass das nationale Interesse fehlt. Dieser Einwand wird im Mitwirkungsbericht nicht einmal erwähnt (!).

Da alle verbliebenen Potenzialgebiete Wald beanspruchen, stellt sich die Frage, ob die dort zu stehen kommenden WEA mehr als 20 GWh/a Energie produzieren können oder nicht. 

Der Kanton hat mit WEA mit einer Nennleistung von 5.5 MW gerechnet. Diese würden bei Volllast – 364 Tage à 24 Stunden – je 48 GWh/a produzieren. In den Steckbriefen werden die Jahresproduktionen benannt: Rütihof und Birchje 24 GWh und Chüewald 23 GWh. Das entspricht einer Auslastung von 16.7%.

Ob eine jährliche Energieproduktion von 20 GWh – das würde einer Auslastung von 13.9% entsprechen – auch tatsächlich erreicht wird, ist mehr als fraglich. Grund: der fehlende bzw. nicht ausreichende Wind im Knonaueramt. Dazu gibt es zahlreiche Anhaltspunkte:

¨     Die Windgeschwindigkeiten betragen in den Potenzialgebieten zwischen 4.5 und maximal 5.1m/s. Letztere aber nur punktuell in zwei Potenzialgebieten.

¨     Der Windatlas Schweiz sieht im Knonaueramt kein einziges Windpotenzialgebiet vor (in Karte blau markiert). Dieser Plan ist Teil des behördenverbindlichen «Konzept Windenergie» des Bundes. In den blauen Flächen kann ein Kanton vertiefter abklären, ob überhaupt WEA gebaut werden können oder z.B Schutzinteressen wie Landschaftsschutz u.a. dagegensprechen. 

¨     Häufige Inversionslagen/Kaltluftseen im Winterhalbjahr mit Obergrenzen zwischen 100 und 250 Metern über Grund bedeuten schwacher bis keinen Wind.

¨     Fehlende Kanalisation des Windes wie z.B. im Churer Rheintal, Rohnetal im Wallis.

¨     Windschatten durch Albiskette (bei Bisenlage).

¨     Hügelige Landschaft (ungünstig wegen Verwirbelungen). 

¨     Windmessungen von 2014 bis 2022 auf dem für Windenergie viel günstigerem Lindenberg (800m ü. M.) haben Windgeschwindigkeiten von 5.4 m/s auf 130 Meter über Grund ergeben.

¨     Vestas (Hersteller von Windenergieanlagen für Schwachwindgebiete) gibt unter 6 m/s nicht einmal eine Energieproduktion an, da unrentabel.

¨     Vergleiche mit bestehenden Anlagen in der Innerschweiz: AuslastungenFeldmoos/Renng: 5.5% mit 4.8m/s, liegt auf 1’020 m ü. M.; Lutersarni: 12.2% mit 5.4m/s, liegt auf 1’100m ü. M.Gütsch 17.5% mit 7m/s, liegt auf 2'310 m ü. M.


¨     Zum Vergleich auch ein Ausschnitt aus dem Windatlas Europa (weiss umrandet der Kanton Zürich). Die Schweiz und insbesondere der Kanton Zürich gehört zu den windärmsten Gebieten Europas.

Zum fehlenden Wind bzw. den geringen Windgeschwindigkeiten kommen Abschaltungen wegen Vereisungen, Greifvögeln, Vogelzug, Fledermausschutz u.a. hinzu, welche die Auslastung stark reduzieren. 

Beispielsweise wird in einem Bundesgerichtsentscheid (Windpark Grenchenberg 1C_573/2018 vom 24. November 2021) der Abschaltplan betreffend Fledermäuse erwähnt:

9.3 Der Abschaltplan sieht zwei Stufen vor: Während der Periode mit der höchsten Fledermausaktivität (Migrationsperiode 15. August bis 31. Oktober) müssen die WEA in Nächten ohne Niederschlag abgestellt werden, sofern die Windgeschwindigkeit geringer ist als 11.9 m/s und die Temperatur mehr als 2.2° C beträgt. Während der restlichen Fledermaussaison (März bis Mitte August) gilt ein moderater Abschaltplan, bei Windgeschwindigkeiten unter 5.6 m/s und Temperaturen über 6.3° C. Der Abschaltplan wurde aufgrund der prognostizierten Fledermausaktivität erstellt und die Abschaltkriterien so gewählt, dass insgesamt - über die gesamte Fledermaus-Saison - 95 % der Fledermäuse geschützt sind.

Es wird immer wieder gesagt, für Schwachwindgebiete brauche man einfach grössere Anlagen. Doch die Vergleiche mit Süddeutschland zeigen, dass Winde dort mit ca. 5.5 m/s nicht ausreichen. Hinzu kommt: Je grösser die Anlage, desto höher die Kosten bereits für den Transport. Die Planungs-, Erschliessungs- und Baukosten werden mit 60% von uns allen über die Strom- oder die Steuerrechnung subventioniert.

Link: NZZ Visuals: Windkraft in Deutschland: Grosse Versprechen, kleine Erträge https://www.nzz.ch/visuals/windkraft-in-deutschland-grosse-versprechen-kleine-ertraege-ld.1710681

Fazit: Gemäss Konzept Windenergie des Bundes «Planungsgrundsätze», ist “im Sinne der Ressourceneffizienz die Stromproduktion aus Windenergie grundsätzlich in Gebieten bzw. an Standorten, die eine hohe Windenergieproduktion pro Turbine beziehungsweise Fläche erwarten lassen, zu priorisieren.“ Das Knonaueramt gehört definitiv nicht zu diesen Gebieten.

In keinem Potenzialgebiet würden 20 GWh/a erreicht werden. Der Wald dürfte gemäss Waldgesetz für diese WEA gar nicht beansprucht werden. 

“Planungsziel des Kantons Zürich kann ohne Wald nicht erreicht werden“

Grundsätzlich stellt sich die Frage, weshalb überhaupt Wald beansprucht wird. Im Mitwirkungsbericht der Baudirektion steht dazu: «Für Standorte mit Waldbeanspruchung hat die Standortevaluation nachgewiesen, dass das Planungsziel nicht ausserhalb des Waldes erreicht werden kann.

Was ist mit “Planungsziel“ konkret gemeint?

Das «Konzept Windenergie» des Bundes von 2020 sieht vor, dass die Schweiz bis 2050 4.3 TWh/a an Windenergie produziert. Die Kantone sind gemäss Raumplanungsgesetz Art. 6 verpflichtet, solche Konzepte in ihren Richtplänen zu berücksichtigen. Der Bund hat im Konzept Windenergie für jeden Kanton eine bestimmte Menge an Energieproduktion als «Orientierungsrahmen» in GWh pro Jahr vorgesehen. Für den Kanton Zürich sind dies 40 bis 180 GWh/a, wobei diese Menge bis 2035 auch unterschritten werden darf.  Die Gebiete, in welchen die WEA realisiert werden sollen, müssen zuvor im Richtplan bezeichnet werden. Genau darum geht es zurzeit im Kanton Zürich. 

Zum Vergleich: Die 11 im Richtplan verbleibenden WEA im Knonaueramt und in Aesch mit einem vom Kanton prognostizierten Energieertrag von 87 GWh/a würden bereits das Doppelte der Minimalempfehlung bzw. rund die Hälfte der Maximalempfehlung des Bundes abdecken.

Was aber ist das Ziel des Kantons Zürich? Gemäss Mitwirkungsbericht beträgt das Planungsziel des Kantons eine Gesamtleistung von 735 GWh pro Jahr. Auch nach dem «Zurückstellen» von insgesamt 10 Potenzialgebieten will die Baudirektion immer noch 524 GWh/a Windstrom produzieren, immer noch rund als 10-mal mehr als der Bund es vorsieht. Wie ist das zu erklären?

Die Firma “Meteotest AG“ hat im Auftrag des Bundes 2022 eine Studie durchgeführt. Diese nennt für den Kanton Zürich ein Windstrompotenzial von 883 GWh/a. Doch die Studie basiert auf haarsträubenden und zum Teil bundesrechtswidrigen Annahmen:

Mit Ausnahme von Ausschlussgebieten wie Moorlandschaften, Wasser- und Zugvogelreservate, Kerngebiete Bartgeier und Auerhuhn u.a. wurden grundsätzlich alle Gebiete mit einer Steigung unter 20% als mit WEA bebaubar angenommen, inkl. Wald: «Mit der Zuerkennung des nationalen Interesses für Windparks mit einer Produktion von mehr als 20 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr wird auch das Windenergiepotenzial im Wald (14.8 TWh/Jahr) und in den BLN-Gebieten (3.0 TWh/Jahr) nutzbar.» [Anmerkung: BLN-Gebiete «Bundesinventar von Landschaften von nationaler Bedeutung: Bei uns sind dies «Albiskette-Reppischtal und Reusslandschaft»].

Nachfolgend eine nicht abschliessende Aufzählung von weiteren Annahmen in dieser Studie für die Bebaubarkeit von Flächen für die Berechnung des Potenzials von Windenergie: 

-       Puffer von 300 Meter um Bauzonen (ausser Arbeitszonen) und Häuser ausserhalb Bauzonen, 500 Meter um Wohnzonen.

-       Gebiete mit Distanz kleiner 1km von nächster 2m breiten Strasse. Das ist in Wäldern bundesrechtswidrig, da im Waldgesetz die Erschliessung nur über bestehende Waldstrassen erfolgen darf.

-       Fruchtfolgeflächen (Ackerflächen).

-       Wildtierkorridore von nationaler Bedeutung. 

-       Eidgenössische Jagdbanngebiete.

-       Schutzwald (im Waldentwicklungsplan Kanton Zürich keine Bauten erlaubt)

Gemäss dieser Studie wird praktisch die ganze Schweiz mit WEA überbaut. Das «Konzept Windenergie» des Bundes hingegen ist behördenverbindlich und nach wie vor gültig.

Fazit: Mit dieser Studie wird aufgrund von unhaltbaren, unrealistischen und teilweise widersprüchlichen Annahmen ein viel zu grosses Windenergiepotenzial aufgezeigt. Die Studie geht davon aus, dass sämtliche Gebiete, die keine bundesrechtlichen Ausschlussgebiete umfassen, mit WEA bebaut werden können und entsprechend zum Windenergiepotenzial beitragen. Eine Abwägung zwischen den Nutzungsinteressen (Energieproduktion) und den vielen Schutzinteressen gibt es gemäss dieser Studie nicht, obwohl eine solche Interessenabwägung bundesrechtlich zwingend erforderlich ist. Kein Wunder, dass aus dieser Studie ein derart hohes Windstrompotenzial für den Kanton Zürich resultiert. Warum wohl hat sich die Baudirektion auf diese nicht haltbare Studie abgestützt?

Der Vorstand hat sich neu formiert

Frau Erika Schäfer, bisherige Co-Präsidentin, hat sich anlässlich der letzten Generalversammlung nicht mehr zur Wahl zur Verfügung gestellt.  Es wurden gewählt: Verena Berger, Präsidentin, Beat Berger, Rechnungsführer und Martin Maletinsky (Präsident Freie Landschaft Zürich). Ein grosses Dankeschön geht an Erika Schäfer für ihr grosses Engagement für unseren Verein.

Wir danken Ihnen für Ihre finanzielle Unterstützung

Zur Deckung der mit unseren Aktivitäten verbundenen Kosten sind wir auf Ihre Spenden angewiesen. Deshalb freuen wir uns über jede finanzielle Unterstützung!  

Spendenkonto:

Migros BankVerein Gegen-Wind KnonaueramtJunggrütstrasse 20b8907 WettswilIBAN CH48 0840 1000 0732 3231 9

 

Unsere Newsletter schreiben wir, um Informationen rund um die Windenergie zu vermitteln. Wir sind überzeugt: Eine gut informierte Bevölkerung leistet mehr Widerstand als einseitig und ungenügend informierte Bewohnerinnen und Bewohner. Deshalb: schicken Sie diese Informationen ungeniert weiter!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen frohe Festtage und einen guten Rutsch in ein windenergiefreies 2026!

Mit herzlichen Grüssen 

Ihr VorstandsteamVerena Berger, Beat Berger, Martin Maletinsky

NB: Von uns empfohlenes Video: Stefan Spiegelsberger spricht an der «Demo Altötting gegen Windräder im Wald 02.11.24» und bringt manches humorvoll auf den Punkt. Link: https://www.youtube.com/watch?v=9oV82PHchPg

 

Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU)

Ruth Ackermann (Die Mitte)

ruth.ackermann@zh.die-mitte.ch

Ueli Bamert (SVP)

Verband Tankstellenshops Schweiz VTSSSpitalgasse 5, 8001 Zürich

uelibamert@hotmail.com

Markus Bärtschiger (SP)

Sägestrasse 20, 8952 Schlieren

markus.baertschiger@schlieren.ch

Sarah Fuchs (FDP)

Feldhofstrasse 28706 Meilen

sarah.fuchs@fdp-meilen.ch

https://www.sarah-fuchs.ch/kontakt

 

David John Galeuchet (Grüne)

Solibodenstrasse 2

8180 Bülach

dgaleuchet@bluewin.ch

Felix Hoesch (SP)

Waffenplatzstrasse 74

8002 Zürich

felix@hoes.ch

Rosmarie Joss (SP)

Bergstrasse 20B

8953 Dietikon

rosmarie.joss@bluewin.ch

Ulrich Pfister (SVP)

Niederesslingen 13, 8133 Esslingen

ueli.pfister@8133.ch

https://ueli-pfister.ch/kontakt/

Daniel Rensch (GLP)

Herbstweg 48a

8050 Zürich

daniel.rensch@grunliberale.ch

daniel.rensch@grunliberale.ch

Sonja Rueff-Frenkel (FDP)

sonja@rueff-frenkel.ch

Daniel Sommer (EVP)

Pfruendhofstrasse 64

8910 Affoltern am Albis

daniel.sommer@evpzh.ch

Paul von Euw (SVP)

Unterdorfstrasse 56

8494 Bauma

paul.voneuw@icloud.com

https://paulvoneuw.ch/kontakt/

Urs Wegmann (SVP)

Fuchsbüelstrasse 20

8412 Hünikon (Neftenbach)

mail@ursweg.ch

https://urswegmann.com/kontakt/

Kantonsrätinnen und Kantonsräte aus dem Bezirk Affoltern

Marc Bochsler (SVP)

Oberhausenstrasse 57

8907 Wettswil

mbochsler@bochsler-treuhand.ch

https://www.marcbochsler.ch/contact-5

Tamara Fakhreddine (FDP)

Friedhofstrasse 11

8906 Bonstetten

t.fakhreddine@fdp-knonaueramt.ch

Ursula Junker (SVP)

Gutbetrieb Freudenberg 1, 8932 Mettmenstetten

 

Roger Schmutz (SP)

Stationsstrasse 7

8907 Wettswil

kr@roger-schmutz.ch

Thomas Schweizer (Grüne)

Breitenstrasse 24

8908 Hedingen

schweizer.th@bluewin.ch

Daniel Sommer (EVP)

Pfruendhofstrasse 64

8910 Affoltern am Albis

daniel.sommer@evpzh.ch

 

 

 

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