Kanton Bern: Kein Windkraft-Turbo per Verordnung – Gemeinden behalten ihre Mitsprache
Die Berner Kantonsregierung krebst zurück: Grosse Wind- und Solarparks werden nicht per dringlicher Verordnung im Schnellverfahren durchgedrückt. Stattdessen wählt der Regierungsrat nun den ordentlichen Gesetzgebungsweg – inklusive Vernehmlassung, in der sich die Gemeinden einbringen können. Das berichtet SRF News am 30. Oktober 2026.
Was geschehen ist
2025 hat das Bundesparlament den sogenannten Beschleunigungserlass verabschiedet. Die Kantone sollen Solar- und Windanlagen rascher bewilligen, der Rechtsweg vor den kantonalen Gerichten wird verkürzt.
Die Berner Regierung wollte die neuen Regeln zunächst per Einführungsverordnung umsetzen – ohne den regulären Gesetzesweg abzuwarten. Die Gemeinden hätten damit vorerst kaum noch mitbestimmen können.
Dagegen formierte sich breiter Widerstand: Die Gemeinden bestanden auf ihrem Mitspracherecht, und ein Vorstoss der SVP im Kantonsparlament verlangte, dass Standortgemeinden solchen Grossanlagen weiterhin zwingend zustimmen müssen.
Bereits seit Anfang September war klar, dass der Verordnungsweg scheitert. Nun hat die Regierung bestätigt: Die Einführungsverordnung ist vom Tisch.
Die Zahlen
Der Kanton Bern hat mit rund 7000 GWh pro Jahr das grösste Windenergiepotenzial der Schweiz.
Bis 2050 soll etwa ein Drittel davon genutzt werden – das entspricht rund 100 Windenergieanlagen bis 2035.
Heute sind im Kanton 16 Anlagen in Betrieb.
Die Reaktion der Regierung
Die zuständige Regierungsrätin Aline Trede (Grüne) räumt ein, man habe es versucht, nach den vielen negativen Rückmeldungen aber umgeschwenkt. Eine Niederlage sei das nicht, sondern gelebte Demokratie: «Ein Gesetzesprozess braucht Zeit, dafür haben wir alle im Boot.» So liessen sich spätere Verzögerungen, etwa durch Beschwerden, vermeiden.
Als Vorbild nennt Trede den Kanton Luzern, wo künftig die Regierung über grosse Windkraftprojekte entscheidet – ein Referendum dagegen scheiterte an der Urne. Für Bern setze sie nun auf direkten Dialog und transparente Kommunikation, um die Akzeptanz zu erhöhen.
Einordnung von Gegenwind Aesch
Der Berner Fall zeigt: Wo Gemeinden und Bevölkerung geschlossen auftreten, lassen sich Abkürzungen an der Demokratie vorbei verhindern. Die Mitsprache der Standortgemeinden ist kein lästiges Hindernis, sondern eine Grundvoraussetzung – schliesslich tragen die Anwohnerinnen und Anwohner die Folgen von Windrädern mit über 200 Metern Höhe für Landschaft, Lebensqualität und Natur.
Gleichzeitig mahnt das Luzerner Beispiel zur Wachsamkeit: Wird die Entscheidungskompetenz erst einmal zum Kanton verschoben, haben die Gemeinden das Nachsehen. Umso wichtiger ist es, dass auch Aesch frühzeitig klar Stellung bezieht – etwa mit unserer Einzelinitiative «Schutz der Lebensgrundlagen – keine Windradmonster in Aesch».

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