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Bundesrat lehnt die Wald- und Gemeindeschutz-Initiativen ohne Gegenvorschlag ab. Eine Gegendarstellung

  • Autorenbild: Martin Hartmann
    Martin Hartmann
  • vor 6 Tagen
  • 3 Min. Lesezeit

Richtigstellung der Falschinformationen des Bundesamtes für Energie über die Wald- und Gemeindeschutz-Initiativen


Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter


Vielleicht haben Sie es gelesen oder gehört: Der Bundesrat hat sich in Rekordzeit, nämlich innerhalb von nur einem Monat, mit der Waldschutz- und Gemeindeschutz-Initiative beschäftigt. Wie bei bisher allen Volksinitiativen lehnt er diese ab. Hier der Link zur Medienmitteilung des Bundesrates: https://www.news.admin.ch/de/newnsb/JdrffIR_8t_jhUFv3IdqX


Die offensichtlich aus dem Bundesamt für Energie stammenden Argumente basieren jedoch auf zahlreichen und erheblichen Falschinformationen. Mit der freundlichen Genehmigung von Freie Landschaft Schweiz dürfen wir deren Richtigstellung hier übernehmen:


«Initiativen schwächen die Versorgungssicherheit“ und „Die Abstandsklausel von 150 Metern käme einem Technologieverbot nahe und verletzt die Verfassung.»


Das ist falsch.


Richtig ist: Das Bundesamt für Energie hat 2022 berechnet, dass in der Schweiz 4‘439 Windkraftanlagen errichtet werden könnten – die Hälfte davon ausserhalb der Wälder. Das sind 15 TWh Windstrom pro Jahr, also ein Viertel des Schweizer Stromverbrauchs. Auch mit der Waldschutz- und Gemeindeschutz-Initiative könnten Windkraftanlagen in der Schweiz errichtet werden, und zwar steht immer noch mehr als die Hälfte der Schweizer Landesfläche dafür zur Verfügung, wie das Bundesamt für Energie heute in der Medienmitteilung selbst schreibt! Windkraftanlagen bleiben deutlich ausserhalb von Wäldern und mit Zustimmung der Betroffenen möglich. Damit ist es auch weiterhin möglich, die Schweizer Energieversorgung breit gefächert zu sichern (BV 89).


Anmerkung durch uns: Wir sind überzeugt, dass sich WEA in der windarmen Schweiz nicht lohnen. Die zwei neusten Windparks, Sainte-Croix und Gotthard, bestätigen dies mit Auslastungen von 16,6 und 11,8 Prozent. Für einen wirtschaftlich rentablen Betrieb (ohne Subventionen) sind Auslastungen im Bereich von 30 bis 40 Prozent erforderlich. Vgl. Anhang, Weltwoche-Artikel von Martin Maletinsky, freie Landschaft Zürich, „Schwacher Hauch, horrende Kosten“.


«Die Schutzinteressen des Waldes sind in der Gesetzgebung bereits berücksichtigt.»


Das ist falsch.


Richtig ist: Waldrodungen für Windkraftanlagen sind derzeit ungehindert möglich. In der ganzen Schweiz sind zahlreiche Windpark-Projekte mitten im Wald geplant. Im Kanton Zürich befinden sich 96 von 100 geplanten Standorten mitten im Wald, davon zahlreiche Standorte in ökologisch besonders wertvollen Wäldern. Von 1876 bis 2024 war der Wald vor Windkraftanlagen geschützt, seit dem 1. Januar 2025 wiegt das Interesse an der Stromproduktion immer höher als der Waldschutz. Die Waldschutz-Initiative möchte nichts anderes, als den letzten Rückzugsraum für die Natur und den Menschen vor der Abholzung schützen. Dazu kommt: Das Artenschutz-Abkommen Eurobats, welches die Schweiz mitunterzeichnet hat, verlangt einen Mindestabstand von 200m zwischen Wald und Windkraftanlagen.


«In den allermeisten Kantonen brauchen Windparks die Zustimmung der Standortgemeinde.»


Dieser Satz suggeriert, dass die betroffene Bevölkerung fast überall über Windkraftanlagen abstimmen kann. Das ist falsch.


In den Kantonen Solothurn, Fribourg, Luzern, St. Gallen, Jura, Schaffhausen und Neuenburg kann die Bevölkerung nicht abstimmen. Im Kanton Zürich wird die Abschaffung der Mitspracherechte gerade diskutiert. In Kürze dürfte also in einem Drittel der Kantone die Bevölkerung zum Schweigen gebracht worden sein!


«Die Stellung der Gemeinden wird durch den Beschleunigungserlass gestärkt und das Kernanliegen der Gemeindeschutz-Initiative erfüllt.»


Das ist falsch. Richtig ist: Der Beschleunigungserlass ändert gar nichts an der bisherigen Situation. Die Bevölkerung kann in zahlreichen Kantonen bereits nicht mehr abstimmen.


«Die Gemeindeschutz-Initiative ist ein Verstoss gegen die Verfassung»


Das ist falsch. Richtig ist: Die Gemeindeschutz-Initiative will die Verfassung ändern: Bei Windkraftanlagen entscheiden die Betroffenen über Projekte ab. Bei allen anderen Projekten bleiben weiterhin die Kantone für die Planung zuständig. Dazu kommt, dass Bundesrat Albert Rösti im Abstimmungskampf ein Versprechen gemacht hat: Jede Gemeinde soll über ein Windkraftwerk abstimmen können. Die Gemeindeschutz-Initiative will nur sein Abstimmungsversprechen in die Verfassung schreiben.


«Windkraftanlagen produzieren zwei Drittel des Stromverbrauchs im Winterhalbjahr»


Das ist falsch. Richtig ist: Es sind 58% und nicht 66% der Jahresproduktion. Und in den drei Wintermonaten sind es weniger als 25% der Jahresproduktion, weil Windkraftanlagen wegen Vereisung seltener laufen. Dazu kommt: Im vergangenen Winter hat die Schweiz sehr viel mehr Strom exportiert als importiert. Die Versorgungssicherheit im Winter könnte noch weiter erhöht werden, wenn die Stromkonzerne verpflichtet würden, die Speicherseen vollumfänglich in den Dienst der Versorgungssicherheit zu stellen, statt die dort gespeicherte Energie im Winter an den Meistbietenden im Ausland zu verkaufen.


Anmerkung durch uns: 2024 lag die landesweite Stromproduktion bei 76.2 Terrawatt-Stunden, der Verbrauch jedoch nur bei 61.8 TWh. Somit wurden in der Schweiz letztes Jahr 23% mehr Strom produziert als im Land verbraucht wurde.


«75 Prozent der weit fortgeschrittenen Projekte wären von der Waldschutz-Initiative betroffen.»


Das ist nicht ganz richtig: Viele Projekte wären betroffen, aber nicht alle Standorte der einzelnen Windturbinen wären durch die Waldschutz-Initiative verunmöglicht. Bei vielen Projekten bräuchte es Projekt-Anpassungen, um den Waldschutz zu gewährleisten.


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