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Einwendungen schreiben!

  • Autorenbild: Martin Hartmann
    Martin Hartmann
  • 8. Okt. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 21. Okt. 2024

Wir haben 3 Möglichkeiten bis Ende Oktober Einwendungen gegen die beiden laufenden Vorlagen einzureichen:


  1. Am wirkungsvollsten ist individuelles Schreiben an den Kanton Zürich Amt für Raumentwicklung Kantonalplanung Postfach 8090 Zürich ... in welchem man seine Vorbehalte gegenüber den beiden Vorlagen kund tut.

  2. Auf der Homepage des Kantons Zürichs (Registrierung erforderlich) kann online an eVernehmlassungen teilgenommen werden: Richtplan: https://evernehmlassungen.zh.ch/de/richtplanteilrevision-energie/participant Energiegesetz: https://evernehmlassungen.zh.ch/de/plangenehmigung-energie/participant

  3. Der Verein "Freie Landschaft Zürich" stellt auf seiner Homepage zwei Vorlagen für Einwendungen an. Da muss man nur noch den Absender abfüllen und die Gründe ankreuzen, die einem nicht gefallen. Dann noch unterschreiben und ab auf die Post.




Alle sind berechtigt für Einwendungen:

● Zürcher Stimmberechtigte

● Ausserkantonale

● Ausländer

● Minderjährige


ree


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