Einwendungen schreiben!
- Martin Hartmann
- 8. Okt. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 21. Okt. 2024
Wir haben 3 Möglichkeiten bis Ende Oktober Einwendungen gegen die beiden laufenden Vorlagen einzureichen:
Am wirkungsvollsten ist individuelles Schreiben an den Kanton Zürich Amt für Raumentwicklung Kantonalplanung Postfach 8090 Zürich ... in welchem man seine Vorbehalte gegenüber den beiden Vorlagen kund tut.
Auf der Homepage des Kantons Zürichs (Registrierung erforderlich) kann online an eVernehmlassungen teilgenommen werden: Richtplan: https://evernehmlassungen.zh.ch/de/richtplanteilrevision-energie/participant Energiegesetz: https://evernehmlassungen.zh.ch/de/plangenehmigung-energie/participant
Der Verein "Freie Landschaft Zürich" stellt auf seiner Homepage zwei Vorlagen für Einwendungen an. Da muss man nur noch den Absender abfüllen und die Gründe ankreuzen, die einem nicht gefallen. Dann noch unterschreiben und ab auf die Post.
Alle sind berechtigt für Einwendungen:
● Zürcher Stimmberechtigte
● Ausserkantonale
● Ausländer
● Minderjährige




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