Mitte Oktober: Windkraftdebatte im Kantonsrat
Liebe Mitglieder, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer
Möglicherweise haben die einen oder anderen von Ihnen festgestellt, dass die zwei Motionen vergangenen Montag nicht behandelt wurden. Aktuell stehen sie wieder relativ weit hinten auf der Traktandenliste und es ist davon auszugehen, dass sie nicht vor Mitte Oktober im Rat behandelt werden.
Dies gibt uns Zeit, uns aktiv dafür einzusetzen, dass die Motionen im Kantonsrat Erfolg haben und ich möchte eindringlich an Sie appellieren dies zu tun, indem sie:
Kantonsrats-Mitglieder anschreiben, idealerweise aus Ihrem Bezirk und/oder aus den von Ihnen gewählten Parteien. Dazu hier nochmals die Liste der Kantonsrätinnen und Kantonsräte. Unten finden Sie ein Musterschreiben, welches Sie verwenden können. Eigene
Texte sind natürlich noch besser.
auf die Gemeinderäte Ihrer Gemeinden zugehen und diese auffordern, sich für die Motionen einzusetzen, dies natürlich besonders in den betroffenen Gemeinden.
diesen Aufruf weiterverbreiten (in den regionalen Organisationen und im weiteren Kreis von Unterstützern).
Um im Kantonsrat eine Mehrheit überzeugen zu können, scheint es mir zielführend, die Diskussion möglichst losgelöst von der Windkraftthematik zu führen. Es geht primär um Demokratie und Föderalismus bei der einen Motion (Windenergieprojekte III - Zustimmung der Standortgemeinden) und um Eigentumsgarantie und Verhältnismässigkeit bei der anderen (Windenergieprojekte II - Keine Enteignungen für Anlagenstandorte). Zur Zustimmung der Standortgemeinden ist zudem zu sagen, dass diese heute schon vom eidgenössischen Recht vorgeschrieben ist, sofern der Kanton keine anderweitigen Bestimmungen erlässt, d.h. es geht hier lediglich darum, geltendes Recht gegen allfällige Begehrlichkeiten der Baudirektion zu
schützen (Ausschnitte der betreffenden Gesetze finden sich unten). Zudem behauptet die SuisseEole, Schweizer Gemeinden würden sich in der Mehrheit für Windkraft aussprechen (Bewilligungsprozess - Suisse Eole), d.h. man sollte ein Mitbestimmungsrecht der Gemeinden eigentlich nicht fürchten müssen - auch dies ein Argument, welches man situativ einbringen kann.
Diese Motionen scheinen mir in den nächsten Wochen das wichtigste Betätigungsfeld unserer kantonale Organisation und ich bitte Sie deshalb alle, nach Möglichkeit dabei mitzuwirken!
Ich wünsche ein schönes Wochenende
Mit herzlichen Grüssen
Martin Maletinsky
Präsident Freie Landschaft Zürich
Auszug aus dem geltenden Energiegesetz und der zugehörigen Verordnung
Musterschreiben Kantonsrat:
[Sehr geehrte Frau Kantonsrätin ... / Sehr geehrter Herr Kantonsrat ...]
Ich schreibe Ihnen in Bezug auf die Motionen 362/2024 «Windenergieprojekte II - Keine Enteignungen für Anlagenstandorte» und 363/2024 «Windenergieprojekte III - Zustimmung der Standortgemeinden», welche im Kantonsrat in den nächsten Wochen zur Abstimmung gelangen werden.
Die früher von der Baudirektion vorgelegten Pläne für eine Anpassung des Energiegesetzes erfüllen mich mit Besorgnis, insbesondere die darin vorgesehene Möglichkeit zur Enteignung von Grundeigentümern und die Absicht, das kommunale Zustimmungserfordernis zu beseitigen und durch ein blosses Anhörungsrecht zu ersetzen. Auch wenn die Baudirektion diese Pläne vorerst zurückgezogen hat, befürchte ich, dass die betreffende Gesetzesänderung zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden könnte.
Die Eigentumsgarantie ist ein Kernelement unseres Rechtsstaates und die Autonomie der Gemeinden ein Fundament unserer direkten Demokratie und ein tragender Pfeiler unseres politischen Systems. Entsprechend ist im geltenden Recht (EnG, Art. 14a Abs. 2) die Zustimmung der Standortgemeinden bei Windkraftprojekten vorgesehen, soweit das kantonale Recht nichts anderes bestimmt.
Ich möchte Sie daher bitten, den Grundsätzen der Eigentumsgarantie und der Gemeindeautonomie bei der Abstimmung über die genannten Motionen Rechnung zu tragen und beiden Motionen zuzustimmen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Mit freundlichen Grüssen


Kommentare