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Schwacher Hauch, horrende Kosten

  • Autorenbild: Martin Hartmann
    Martin Hartmann
  • 27. Okt.
  • 3 Min. Lesezeit

In der Schweiz werden Windturbinen nur zu einem Fünftel ausgelastet. Solche Investitionen sind unrentabel und verursachen zudem Umweltschäden.

von Martin Maletinsky


Dass die Schweiz für die Nutzung der Windenergie ungeeignet ist,

wussten schon unsere Vorfahren. Historisch ist in der Schweiz gerade

einmal eine Windmühle überliefert (Lutry VD). Während in anderen

Ländern Hunderte solcher Mühlen betrieben wurden, wurde in der

Schweiz mit Wasser gemahlen, so wie auch heute die Wasserkraft

über 60 Prozent unseres Strombedarfs produziert.

Die heute in der Schweiz betriebenen Windturbinen bestätigen diese

Tatsache. Ihre Auslastung liegt bei durchschnittlich weniger als 20

Prozent. Das ist, als würden die Anlagen knapp alle fünf Tage auf

Volllast laufen und den Rest der Zeit stillstehen. Zum Vergleich: Im

norddeutschen Schleswig-Holstein liegt die mittlere Auslastung

aller Windturbinen bei 31 Prozent, ein Wert, den in der Schweiz

keine einzige Anlage erreicht. Und für einen wirtschaftlich rentablen

Betrieb (ohne Subventionen) sind Auslastungen im Bereich von 30

bis 40 Prozent erforderlich.


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Dabei ist davon auszugehen, dass die bestehenden Turbinen noch an

den dafür geeignetsten Standorten errichtet wurden und dass man

sich bei weiterem Zubau mit zunehmend weniger ergiebigen

Standorten wird begnügen müssen. Die zwei neusten Windparks,

Sainte-Croix und Gotthard, bestätigen dies mit Auslastungen von

16,6 und 11,8 Prozent.


60 Prozent subventioniert

Im Vergleich zu anderen Technologien ist die Stromproduktion von

Windturbinen hierzulande gering. 2024 produzierten alle 47

industriellen Windturbinen der Schweiz zusammen 170 GWh. Das

ist etwa so viel Strom, wie die Schweiz durchschnittlich an einem

einzigen Tag verbraucht. Allein das Rhonekraftwerk Verbois

produziert diese Strommenge in viereinhalb Monaten, und das

Kernkraftwerk Leibstadt benötigt dafür sechseinhalb Tage.

Bläst in der Schweiz für einen wirtschaftlichen Betrieb von

Windturbinen zwar nicht genügend Wind, so fliessen dafür üppig

Subventionen, bezahlt von Steuerzahlern und Stromkonsumenten.

Nach dem alten Subventionsregime erhalten Betreiber von

Windturbinen einen garantierten Abnahmepreis von 23 Rp./kWh,

das ist das Zwei- bis Dreifache des Marktpreises. Nach neuer

Regelung werden stattdessen 60 Prozent der Investitionskosten

erstattet. Diese Subventionen sind der einzige Grund, weshalb

Betreiber überhaupt auf den Gedanken kommen, in der Schweiz

Windturbinen zu errichten.

Dem marginalen Nutzen stehen massive negative Auswirkungen

gegenüber. Die wohl offenkundigste ist die Verunstaltung der

Landschaft und des unmittelbaren Lebensumfeldes vieler Menschen.

Mit bis zu 230 Metern Höhe sind heute geplante Windturbinen mehr

als viermal so hoch wie herkömmliche Hochspannungsmasten und

höher als fast alle Bauwerke im Land. Bei Wind schaffen die

drehenden Rotoren eine Unruhe im Landschaftsbild, und nachts

müssen sie aus Gründen der Flugsicherheit mit Blinklichtern

befeuert werden. Dem Einwand, die landschaftliche Schönheit sei

entbehrlicher Luxus, ist entgegenzuhalten, dass der Staat seit

Jahrzehnten beträchtliche Kosten auf sich nimmt, Vorschriften

erlässt und auf wirtschaftliche Opportunitäten verzichtet, um

Ortsbilder und unsere einmalige Landschaft zu schützen (so gibt es

zum Beispiel Projekte, um zum Schutz des Landschaftsbildes

Hochspannungsleitungen unter den Boden zu verlegen). Schöne

Landschaften tragen dabei nicht nur zu unserer Lebensqualität bei,

sie sind auch Grundlage für einen prosperierenden Tourismus.


Streit um Mindestabstände

Neben der Landschaftszerstörung mindern Windturbinen auch den

Wert von Liegenschaften in ihrer Umgebung. Bei einer Auswertung

mehrerer Studien hat der HEV Winterthur im Abstand von 300

Metern eine Wertminderung von rund 25 Prozent und immer noch 5

Prozent im Abstand von 2000 Metern festgestellt. Schattenwurf und

Schallemissionen beeinträchtigen zudem die Lebensqualität der

Anwohner, wie zahlreiche von bestehenden Windturbinen

Betroffene im In- und Ausland bezeugen.

Landesweit regt sich zunehmender Widerstand gegen einen

weiteren Ausbau der Windkraft. Beispielsweise fordern zahlreiche

Gemeinden zum Schutz der Bevölkerung Mindestabstände

zwischen Windturbinen und Wohngebäuden. Zwei im Juli

eingereichte eidgenössische Volksinitiativen wollen Natur und

Bevölkerung vor dem drohenden Bau Hunderter von Windturbinen

schützen: Die Waldschutz-Initiative will den Bau von Windturbinen

im Wald und am Waldrand verbieten und damit den erfolgreichen

Waldschutz weiterführen, den die Schweiz seit bald 150 Jahren

betreibt.

Die Gemeindeschutz-Initiative will in der Verfassung verankern, was

Bundesrat Albert Rösti im Abstimmungskampf zum Stromgesetz

versprochen hat, dass nämlich Windturbinen nicht ohne

Zustimmung der betroffenen Gemeinden gebaut werden dürfen.


Martin Maletinsky ist im Vorstand des Verbands Freie Landschaft

Schweiz.

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