Schwacher Hauch, horrende Kosten
- Martin Hartmann
- 27. Okt.
- 3 Min. Lesezeit
In der Schweiz werden Windturbinen nur zu einem Fünftel ausgelastet. Solche Investitionen sind unrentabel und verursachen zudem Umweltschäden.
von Martin Maletinsky
Dass die Schweiz für die Nutzung der Windenergie ungeeignet ist,
wussten schon unsere Vorfahren. Historisch ist in der Schweiz gerade
einmal eine Windmühle überliefert (Lutry VD). Während in anderen
Ländern Hunderte solcher Mühlen betrieben wurden, wurde in der
Schweiz mit Wasser gemahlen, so wie auch heute die Wasserkraft
über 60 Prozent unseres Strombedarfs produziert.
Die heute in der Schweiz betriebenen Windturbinen bestätigen diese
Tatsache. Ihre Auslastung liegt bei durchschnittlich weniger als 20
Prozent. Das ist, als würden die Anlagen knapp alle fünf Tage auf
Volllast laufen und den Rest der Zeit stillstehen. Zum Vergleich: Im
norddeutschen Schleswig-Holstein liegt die mittlere Auslastung
aller Windturbinen bei 31 Prozent, ein Wert, den in der Schweiz
keine einzige Anlage erreicht. Und für einen wirtschaftlich rentablen
Betrieb (ohne Subventionen) sind Auslastungen im Bereich von 30
bis 40 Prozent erforderlich.

Dabei ist davon auszugehen, dass die bestehenden Turbinen noch an
den dafür geeignetsten Standorten errichtet wurden und dass man
sich bei weiterem Zubau mit zunehmend weniger ergiebigen
Standorten wird begnügen müssen. Die zwei neusten Windparks,
Sainte-Croix und Gotthard, bestätigen dies mit Auslastungen von
16,6 und 11,8 Prozent.
60 Prozent subventioniert
Im Vergleich zu anderen Technologien ist die Stromproduktion von
Windturbinen hierzulande gering. 2024 produzierten alle 47
industriellen Windturbinen der Schweiz zusammen 170 GWh. Das
ist etwa so viel Strom, wie die Schweiz durchschnittlich an einem
einzigen Tag verbraucht. Allein das Rhonekraftwerk Verbois
produziert diese Strommenge in viereinhalb Monaten, und das
Kernkraftwerk Leibstadt benötigt dafür sechseinhalb Tage.
Bläst in der Schweiz für einen wirtschaftlichen Betrieb von
Windturbinen zwar nicht genügend Wind, so fliessen dafür üppig
Subventionen, bezahlt von Steuerzahlern und Stromkonsumenten.
Nach dem alten Subventionsregime erhalten Betreiber von
Windturbinen einen garantierten Abnahmepreis von 23 Rp./kWh,
das ist das Zwei- bis Dreifache des Marktpreises. Nach neuer
Regelung werden stattdessen 60 Prozent der Investitionskosten
erstattet. Diese Subventionen sind der einzige Grund, weshalb
Betreiber überhaupt auf den Gedanken kommen, in der Schweiz
Windturbinen zu errichten.
Dem marginalen Nutzen stehen massive negative Auswirkungen
gegenüber. Die wohl offenkundigste ist die Verunstaltung der
Landschaft und des unmittelbaren Lebensumfeldes vieler Menschen.
Mit bis zu 230 Metern Höhe sind heute geplante Windturbinen mehr
als viermal so hoch wie herkömmliche Hochspannungsmasten und
höher als fast alle Bauwerke im Land. Bei Wind schaffen die
drehenden Rotoren eine Unruhe im Landschaftsbild, und nachts
müssen sie aus Gründen der Flugsicherheit mit Blinklichtern
befeuert werden. Dem Einwand, die landschaftliche Schönheit sei
entbehrlicher Luxus, ist entgegenzuhalten, dass der Staat seit
Jahrzehnten beträchtliche Kosten auf sich nimmt, Vorschriften
erlässt und auf wirtschaftliche Opportunitäten verzichtet, um
Ortsbilder und unsere einmalige Landschaft zu schützen (so gibt es
zum Beispiel Projekte, um zum Schutz des Landschaftsbildes
Hochspannungsleitungen unter den Boden zu verlegen). Schöne
Landschaften tragen dabei nicht nur zu unserer Lebensqualität bei,
sie sind auch Grundlage für einen prosperierenden Tourismus.
Streit um Mindestabstände
Neben der Landschaftszerstörung mindern Windturbinen auch den
Wert von Liegenschaften in ihrer Umgebung. Bei einer Auswertung
mehrerer Studien hat der HEV Winterthur im Abstand von 300
Metern eine Wertminderung von rund 25 Prozent und immer noch 5
Prozent im Abstand von 2000 Metern festgestellt. Schattenwurf und
Schallemissionen beeinträchtigen zudem die Lebensqualität der
Anwohner, wie zahlreiche von bestehenden Windturbinen
Betroffene im In- und Ausland bezeugen.
Landesweit regt sich zunehmender Widerstand gegen einen
weiteren Ausbau der Windkraft. Beispielsweise fordern zahlreiche
Gemeinden zum Schutz der Bevölkerung Mindestabstände
zwischen Windturbinen und Wohngebäuden. Zwei im Juli
eingereichte eidgenössische Volksinitiativen wollen Natur und
Bevölkerung vor dem drohenden Bau Hunderter von Windturbinen
schützen: Die Waldschutz-Initiative will den Bau von Windturbinen
im Wald und am Waldrand verbieten und damit den erfolgreichen
Waldschutz weiterführen, den die Schweiz seit bald 150 Jahren
betreibt.
Die Gemeindeschutz-Initiative will in der Verfassung verankern, was
Bundesrat Albert Rösti im Abstimmungskampf zum Stromgesetz
versprochen hat, dass nämlich Windturbinen nicht ohne
Zustimmung der betroffenen Gemeinden gebaut werden dürfen.
Martin Maletinsky ist im Vorstand des Verbands Freie Landschaft
Schweiz.



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