Newsletter Gegenwind Knonaueramt
- Martin Hartmann
- 11. Sept.
- 6 Min. Lesezeit
Newsletter August 2025
Die Bundeskanzlei lässt mit Nachzählen auf sich warten | Blachen bleiben wichtige Informationsträger | Während Nebellagen weht kein Wind | Windkraftanlagen gefährden unser Trinkwasser | Parlament fordert mehr Schutz für Trinkwasser | Hinweis auf Zoom-Vortrag
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter
Vielleicht ist es schon bald soweit und die beiden eidg. Initiatiativen 1) für den Schutz des Waldes und 2) für das Mitspracherecht der Gemeinden beim Bau von Windernergieanlagen werden von der Bundeskanzlei bestätigt. Sie können sich hier informieren: https://www.bk.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis_1_3_1_1.html (zurzeit noch in der Rubrik «In Auszählung»)
Blachen – wichtiger denn je
Noch wissen viele Bewohnerinnen und Bewohner unseres schönen Knonaueramtes nicht, dass der grüne Baudirektor hier in sieben Gebieten insgesamt 21 riesige Windenergieanlagen (WEA) aufstellen möchte. Deshalb sind die mit WEA visualisierten Blachen nach wie vor wichtig, als Informationsträger und als Mahnmale. Wir müssen schauen, dass das Thema Windenergie präsent und aktuell bleibt. Wenn Sie eine Blache haben und Fragen dazu, dann melden Sie sich bei uns. Wenn Sie eine guten Platz für eine Blache (2x1m oder kleiner) haben, dann ebenfalls.
Schreiben an die Regierungsräte
Sie erinnern sich: Die Baudirektion plant WEA im ganzen Kanton Zürich. Vor deren Realisierung müssen diese im sogenannten kantonalen Richtplan aufgenommen werden. Die Pläne des Richtplans waren letzten Sommer öffentlich aufgelegt. Dagegen konnte man Einwendungen erheben. «Ziel der Mitwirkung ist es, Wissenslücken zu den örtlichen Gegebenheiten zu schliessen, die Einschätzung der Betroffenen eines Vorhabens in Erfahrung zu bringen, sowie berechtigte Anliegen soweit wie möglich aufzunehmen», schreibt die Baudirektion auf ihrer Website. Viele von Ihnen haben dazu unsere Vorlage benutzt und die Einwendung im eigenen Namen eingereicht.
Als nächster Schritt wird der Gesamtregierungsrat über den Richtplan und vermutlich einer Zusammenfassung der Einwendungen befinden. Deshalb haben wir die einzelnen Regierungsräte persönlich angeschrieben und sie zuletzt gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Stromproduktion nicht auf Kosten der Natur, der Landschaft und der Bevölkerung erfolgt.

Im Nebel ruhet noch die Welt
Und im Nebel ruht auch der Wind. Haben Sie sich auch schon mal gefragt, weshalb im Reusstal während der kalten Jahrezeit so oft Nebel liegt und dieser dann nach Osten ins Knonaueramt herüber schwappt? Und haben Sie sich auch gefragt, weshalb wir im Mittelland im Winter so oft Hochnebel haben?
Es sind zwei physikalische Phänomene, die zu solchen Nebellagen führen: Zum einen ist kalte Luft schwerer als warme. Zum anderen kann kalte Luft weniger gut Feuchtigkeit aufnehmen. Wenn die Luftfeuchtigkeit gegen 100% steigt, bilden sich Wassertröpfchen, also Nebel. Doch wie kommt denn die kalte Luft ins Reusstal und ins Mittelland? Denn normalerweise nimmt doch die Temperatur mit zunehmender Höhe ab und nicht zu?
Meteo Schweiz schreibt dazu: «Die Voraussetzungen für zähen Nebel oder Hochnebel sind vor allem während Hochdrucklagen in den Herbst- und Wintermonaten erfüllt. Bei stabilen Hochdrucklagen entsteht in den Nächten jeweils Kaltluft. Die schwere Kaltluft fliesst einerseits in Bodennähe langsam von den Alpentälern und vom Jura in Richtung Mittelland. Andererseits bildet sie sich durch Ausstrahlung in klaren Nächten im Mittelland an Ort und Stelle.
Somit entsteht eine Temperaturumkehr- oder Inversionsschicht. Weil die Sonne tief steht und wenig Energie vorhanden ist, kann der entstandene Kaltluftsee tagsüber nicht vollständig abgebaut werden. Dadurch sinken die Temperaturen im Mittelland in der Regel von Tag zu Tag etwas ab.»
Das Reusstal bildet dabei eine Art «Kanal» von den Alpentälern direkt zu uns. So ensteht dort – oft bevor es zu ausgeprägten Hochnebellagen kommt – bereits dichter Nebel. Es braucht sehr viel Energie, um solche stabile «Kaltluftseen» aufzulösen. Dies geschieht durch Sonneneinstrahlung und/oder durch starke Winde, wie sie beim Durchgang einer Störung vorkommen. Begünstigt werden diese Nebellagen im Winter durch den tiefen Sonnenstand.
Bitte achten Sie sich doch in den kommenden Wochen und Monaten, dass es während Nebel- und Hochnebellagen praktisch windstill ist. Das ist bestimmt auch ein überzeugendes Argument, das vielen einleuchtet. Übrigens liegt die Kaltluftobergrenze meist um einiges höher als die Nebelschicht.
Sie wissen ja: Im Knonaueramt fehlt der Wind für Windenergieanlagen. So sieht es auch der Bund. Der Windturbinenhersteller Vestas beispielsweise, welcher Anlagen für windarme Gebiete produziert, rechnet damit, dass die Energieproduktion einer solchen WEA erst ab einer Windgeschwindigkeit von 6m/sec beginnt. Die höchsten durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten bei uns betragen zwischen 4.5 und 5.1 m/sec. Letztere nur punktuell an zwei Orten. WEA werden somit die grösste Zeit still stehen und keinen Strom produzieren. Sie sind ineffizient und bringen nur unnötige Zerstörung und Gefährdungen. Und das alles auf Kosten von uns Strombezügern und Steuerzahlern, denn die Erstellung einer WEA wird Dank des Stromgesetzes mit 60% subventioniert!


Windturbinen gefährden unser Trinkwasser
Durch den Bau und Betrieb von WEA werden unsere Trinkwasservorkommen, die meist im Wald liegen, gefährdet. Die Gemeinde Hedingen schrieb in ihren Einwendungen Folgendes:
«Das Gebiet Frohmoos/Birch ist eines der wichtigsten Einzugsgebiete für die Wasserversorgung der Gemeinden Hedingen und Bonstetten. Bei den Pkt 627 und 647 Birch bestehen Gewässerschutzzonen S1, S2 und verschiedene Quellfassungen. Die bisherigen Wasserschutzzonen wurden im Hinblick auf Waldnutzung und nicht im Hinblick auf die Erstellung von Windanlagen definiert. Windanlagen im Bereich von Quellfassungen stellen Risiken dar.»
Was genau ist damit gemeint?
Zuerst zum Wald: Überschwemmungen und Murgänge durch Übernutzung der Wälder waren die Auslöser, dass in der Schweiz 1876 – vor beinahe 150 Jahren! – ein fortschrittliches Waldgesetz in Kraft trat. Der Wald musste zum Schutz vor Überschwemmungen, Rutschungen, Steinschlägen und Lawinen usw. erhalten und gefördert werden. So gilt im Wald ein absolutes Rodungsverbot. Auch Bautätigkeiten, das Befahren mit Motorfahrzeugen (ausser Forstwirtschaft, Rettung, Polizei) sind im Wald verboten.
Wasserschutzzonen: Quellen und Trinkwasserfassungen werden durch drei Schutzzonen geschützt. Die Schutzzone 1 umfasst das Gebiet rund um eine Quelle oder Trinkwasserfassung. Sie ist von Schutzzone 2 umgeben, welche verhindern soll, das Keime (z.B. Gülle) oder Schadstoffe ins Trinkwasser gelangen. Hier gilt ein absolutes Bauverbot, auch das Terrain darf nicht verändert werden. Diese Schutzzone muss in Richtung ihrer «Zuströme» mindestens 10 Meter breit sein. Die Schutzzone 3 ist ein zusätzlicher Puffer und muss mindestens so breit sein wie S2. Hier sind der Abbau von Material (z.B. Kies), Deponien oder sonstwie wassergefährdende Nutzungen sowie Einbauten unterhalb des höchsten Wasserspiegels verboten.
Im Wald – wie wir vorhin gesehen haben – sind diese Auflagen bereits grösstenteils erfüllt. Im Kanton Zürich sind die Wasserschutzzonen im sogenannten «Waldentwicklungsplan» zusätzlich erfasst. Dieser Plan ist Grundeigentümer- und Behörden-verbindlich. Auch die Baudirektion müsste sich im Prinzip daran halten. Es gelten zusätzliche Massnahmen. So dürfen u.a. Holzernten und -Transporte nur über bezeichnete «Rückegassen» und Waldstrassen erfolgen. Holzlagerplätze sind verboten und die Fahrzeuge müssen biologisch abbaubare Ketten- und Hydrauliköle verwenden.
Hätten Sie gewusst, dass Windturbinen, damit sie reibungslos funktionieren, Mineralöl als Schmiermittel brauchen? Und zwar während ihrer Betriebsdauer von 20 Jahren (!) über 1'000 Liter. Hinzu kommen einige tausend Kilogramm «Isolieröle» auf Mineralölbasis für den Transformator. Diese Öle isolieren, kühlen und schmieren, preist eine Wartungsfirma auf ihrer Website. Es ist klar, dass diese Mineralöle eine Gefahr für das Trinkwasser darstellen.
«Agrarheute» schreibt dazu (gekürzt): «Und es gibt noch ein Problem mit Mineralöl in Windturbinen: Öl-Lecks sind bei Windkraft-Anlagen gar nicht selten. Die in den Gondeln verbauten Getriebe sind im täglichen Betrieb nämlich sehr hohen Belastungen ausgesetzt. Trotz regelmäßiger Wartungen passiert es deshalb immer wieder, dass aufgrund von Materialermüdung das Schmieröl aus dem Getriebegehäuse in das Innere der Gondel gelangt und austritt. Das Schmieröl läuft dann am Turm herunter und wird im schlimmsten Fall auch noch durch den Wind in der Gegend verteilt, sagt die auf die Wartung von Windrädern spezialisierte Firma ibe-industrieservice.»
Windturbinen gefährden Trinkwasservorkommen auch durch ihre oft dutzende Meter in den Untergrund gerammten Verankerungen. Zwei Bilder der Sockel und den Verankerungen sagen mehr als tausend Worte:
Video dazu: https://www.youtube.com/watch?v=OK3VxR35Heg
Motion «Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche»
«Grundwasser wird durch die Versickerung von Regenwasser gebildet. Dabei werden verschiedene Stoffe vom Boden ins Grundwasser ausgewaschen. Das Gebiet, aus welchem das Grundwasser einer Trinkwasserfassung stammt, ist der Zuströmbereich. Die Wasserqualität des Trinkwassers wird also direkt durch die Bodenbelastung in ihrem Zuströmbereich geprägt. (…) Heute müssen die Kantone die Zuströmbereiche nur dann festlegen, wenn das Grundwasser in der Fassung bereits verunreinigt ist oder die Gefahr einer Verunreinigung besteht (…) Mit einer angepassten Nutzung der Zuströmbereiche können ein nachhaltiger Schutz der Wasserversorgung und eine gute Trinkwasserqualität garantiert werden.» Diese Motion wurde von National- und Ständerat gutgeheissen und liegt seit 4 Jahren beim Bundesrat zur Bearbeitung und Umsetzung.
Diese Zuströmbereiche sind bereits heute im Gewässerschutzgesetz vorgesehen, werden jedoch durch die Kantone nur marginal oder gar nicht festgelegt. Wenn diese Zuströmbereiche, die ein Mehrfaches der Fläche der Schutzzonen umfassen, endlich bestimmt und zudem die Wasserschutzzonen im Richtplan ausgewiesen würden, dann wäre der Baudirektion klar, dass die Windenergieanlagen, wie sie bei uns geplant sind, zum grössten Teil nicht gebaut werden dürfen. Hier sind unsere Politiker gefordert, welche die zügige Umsetzung der Motion auch für den Kanton Zürich fordern.
Zoom Vortrag: Das Ende der Wende?
Wir möchten Sie auf eine Veranstaltung hinweisen, an der Sie auch per Zoom teilhaben können.
Der Referent: Ueli Gubler ist Ingenieur HTL. Von 1995 bis 2007 war er Gemeindeammann von Stettfurt TG. Er ist parteilos. Die widersprüchlichen Aussagen über all die Jahrzehnte und vor allem die grandiosen Fehlprognosen haben ihn für das Thema Klimawandel und erneuerbare Energien sensibilisiert.
Weitere Angaben finden Sie im Anhang.
Wir danken Ihnen für Ihre finanzielle Unterstützung
Jede Spende von Ihnen gibt uns Kraft und Motivation, unsere Aufgabe mit Freude weiterzuführen.
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Unsere Newsletter schreiben wir auch, um Informationen rund um die Windenergie zu vermitteln. Wir sind überzeugt: Eine gut informierte Bevölkerung leistet mehr Widerstand als einseitig und ungenügend informierte Bewohnerinnen und Bewohner. Deshalb: schicken Sie diese Informationen ungeniert weiter!
Mit herzlichen Grüssen
Ihr VorstandsteamVerena Berger, Erika Schäfer, Beat Berger
Verena Berger Co-Präsidentin
044 700 30 79
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Verein Gegen-Wind Knonaueramt
Unterdorf 1
8914 Aeugst a.A.


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