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Neukomm: "Kein Veto der Gemeinden"

  • Autorenbild: Martin Hartmann
    Martin Hartmann
  • 15. Sept. 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 21. Okt. 2024

Neukom, der sich für einen raschen Ausbau der Windenergie einsetzt, macht keinen Hehl daraus, dass er den Gemeinden kein eigentliches Vetorecht bei der Planung von Anlagen einräumen will. Das heisst: Wenn es hart auf hart kommt, sollen die Anlagen auch gegen den Willen der Standortgemeinden gebaut werden können.


Rund drei Viertel der Flächen in den für den Richtplan vorgeschlagenen Eignungsgebieten sind Wald. Davon gehören wiederum etwas mehr als 40 Prozent den Gemeinden.



Wieviel vom Chüewald gehört der Gemeinde Aesch? Was würde eine Klausel auf Gemeindeebene bewirken, die den Verkauf von Wald zum Bau von Windrädern verbietet?

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