Kantonsräte kontaktieren!
Liebe Mitglieder, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
Ich erinnere nochmals an meinen Aufruf, aktiv für die Unterstützung der zwei Windkraft-Motionen von Mitte und SVP im Kantonsrat zu werben:
Windenergieprojekte III - Zustimmung der Standortgemeinden (Motion 363/2024)
Windenergieprojekte II - Keine Enteignungen für Anlagenstandorte (Motion 362/2024)
Ich bin mit mehreren Politikern in Kontakt, einige von uns haben bereits Kantonsräte und Gemeinderäte kontaktiert und verschiedene Gemeinden werden sich beim Kantonsrat einsetzen, damit das Mitbestimmungsrecht der Gemeinden erhalten bleibt. Es läuft also schon einiges und ich bin überzeugt, dass sich weiterer Einsatz lohnt!
Der Kantonsrat und auch verschiedene Gemeinderäte machen aktuell Herbstferien, die nächste Sitzung des Kantonsrats findet am 19. Oktober statt. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass die Motionen da behandelt werden, an der Sitzung vom 26. Oktober scheint dies aktuell hingegen gut möglich. Dies gibt uns noch (mindestens) drei Wochen Zeit, uns weiter für die zwei Motionen einzusetzen!
Ich möchte auch nochmals daran erinnern, dass es im Kanton Bern dank grossem Einsatz vieler Einzelpersonen und Interessensgruppen und dank vielen persönlichen Gesprächen ganz knapp gelungen ist, das Mitbestimmungsrecht für die Gemeinden zu wahren:
Sorgen wir dafür, dass uns dies auch im Kanton Zürich gelingt! Unten findet Ihr einen Musterbrief an Kantonsräte und Kantonsrätinnen. Bei beiden Musterbriefen sind Anpassungen und persönliche / örtliche Ergänzungen ausdrücklich erwünscht.
Vielen Dank für Eure wertvolle Unterstützung
Mit herzlichen Grüssen
Martin Maletinsky
Präsident Freie Landschaft Zürich
[Sehr geehrte Frau Kantonsrätin … / Sehr geehrter Herr Kantonsrat …]
Wir schreiben Ihnen in Bezug auf die Motion 363/2024 «Windenergieprojekte III – Zustimmung der Standortgemeinden», welche im Kantonsrat in den nächsten Wochen zur Abstimmung gelangen wird.
In den Plänen für eine Anpassung des Energiegesetzes, welche die Baudirektion 2024 in die Vernehmlassung geschickt hatte, war vorgesehen, den Gemeinden ein blosses Anhörungsrecht ohne wirkliche Mitbestimmungsmöglichkeit einzuräumen. Obwohl die Baudirektion diese Pläne vorerst zurückgezogen hat, befürchten wir, dass die betreffende Gesetzesänderung zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden könnte.
Industrielle Windturbinen von 220 Metern Höhe haben beträchtliche lokale Auswirkungen. Die Erstellung eines Windparks ist eine dauerhafte raumwirksame Veränderung des Gemeindegebiets und stellt für die betroffene Gemeinde einen erheblichen und langfristigen Eingriff in die Nutzung und das Erscheinungsbild ihres Gemeindegebiets dar. Was die Auswirkungen auf die Gemeinde betrifft, ist dies faktisch mit der Festlegung einer neuen Gewerbe- bzw. Industriezone vergleichbar. Vor diesem Hintergrund scheint es uns nicht gerechtfertigt, ein solches Vorhaben ohne Zustimmung der betroffenen Gemeinde zu realisieren. Ein Mitbestimmungsrecht der betroffenen Gemeinden kann zudem die Akzeptanz von Windkraftprojekten bei der Bevölkerung fördern und schafft für die Projektträger einen Anreiz, die Anliegen der Bevölkerung bei der Planung frühzeitig und angemessen zu berücksichtigen.
Die Gemeindeautonomie ist ein Fundament unserer direkten Demokratie und entsprechend auch in der Zürcher Kantonsverfassung ausdrücklich gewährleistet (Art. 1 Abs. 4 und Art. 85 Abs. 1). Auch das geltende eidgenössische Recht (EnG, Art. 14a Abs. 2) sieht die Zustimmung der Standortgemeinden bei Windkraftprojekten vor, soweit das kantonale Recht nichts anderes bestimmt. Die Motion 363/2024 will somit lediglich sicherstellen, dass die Gemeinden auch künftig über die Realisierung von Windkraftprojekten auf ihrem Gemeindegebiet mitentscheiden können.
Aufgrund der dargelegten Überlegungen bitten wir Sie, bei der Abstimmung über die genannte Motion der Gemeindeautonomie Rechnung zu tragen und der Motion 363/2024 zuzustimmen.
Vielen Dank für die Berücksichtigung unserer Anliegen
Mit freundlichen Grüssen


Kommentare