Windräder im Grossen Rat im Aargau
- Martin Hartmann
- 3. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Heute wurden die Windräder im Grossen Rat im Kanton Aargau diskutiert. Der Regierungsrat antwortete wie folgt:
Frage 1:
Wie viele Grundeigentümer erhalten Entschädigungen und wie werden sie berechnet (Lindenberg und Oberhof)?
Entschädigungen werden individuell vertraglich geregelt (privatwirtschaftlich, nicht öffentlich).
Höhe abhängig vom Umfang der Flächennutzung.
Keine genauen Angaben möglich.
Frage 2:
Welche Gemeinden erhalten Entschädigungen und wofür?
Gemeinden: Kienberg (SO), Oberhof (AG), Beinwil (Freiamt) und evtl. Hitzkirch (LU).
Entschädigung für Nutzung der kommunalen Infrastruktur in Bau-, Betriebs- und Rückbauphasen.
Frage 3:
Gibt es weitere Entschädigungen durch Windparkbetreiber?
Nein, nur an Grundeigentümer und Gemeinden gemäss Gesetz.
Frage 4:
Wie wirken sich diese Entschädigungen auf den Strompreis aus?
Entschädigungen laufen über KEV und werden durch eine Bundesabgabe (max. 2,3 Rp./kWh) gedeckt.
Keine Abwälzung der Entschädigungen auf Stromkunden via AEW-Tarife möglich.
Frage 5:
Was ist der aktuelle Forschungsstand zum Einfluss auf Immobilienpreise?
Internationale Studien zeigen uneinheitliche Resultate.
Meta-Analyse (2023): Ø -0,68 % Wertminderung bei 3 km Distanz; ab 4,5 km kein Effekt mehr.
Keine statistisch signifikanten Effekte in der Schweiz (Wüest & Partner 2019).
Frage 6:
Würde der Regierungsrat eine eigene Untersuchung beauftragen?
Nein, da keine belastbaren Daten im Aargau vorliegen.
Methodische Komplexität und fehlende Windparks im Kanton.
Frage 7:
Wie bewertet der Regierungsrat die internationale Angabe von bis zu -20 % Wertverlust?
Solche Studien mit Vorsicht zu geniessen.
Isolierung des Effekts methodisch anspruchsvoll.
Kein Nachweis für systematische Wertminderung in der Schweiz.
Frage 8:
Sind Entschädigungen für betroffene Eigentümer angezeigt?
Pauschale Annahme eines Schadens wird nicht geteilt.
Entschädigung nur bei nachweisbarem übermässigem Nachteil – via Zivil- oder Enteignungsrecht möglich.
Frage 9:
Wie hoch ist der geschätzte Schaden für Eigentümer im 10-km-Radius?
AEW erwartet keine Entwertung.
Internationale Studien: ab 4,5 km kein messbarer Effekt.
Frage 10:
Ist es demokratiepolitisch korrekt, dass nur Standortgemeinden abstimmen dürfen?
Ja, laut Verfassung nur Stimmrecht für Stimmberechtigte.
Andere Betroffene haben nur indirekte Mitwirkungsrechte (Petitionen, Klagen etc.).



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