Was können wir dagegen tun?
- Martin Hartmann
- 6. Okt. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 21. Okt. 2024
Eigene Einwendung schreiben an:
Kanton Zürich Amt für Raumentwicklung Kantonalplanung Postfach 8090 Zürich
Flyer verteilen
Flyer von der Freien Landschaft Zürich inkl. Vorlagen für die beiden Einwendungen
Flyer mit der Visualisierung aus Sicht Aesch
8904 Aesch: 787 Briefkästen
8905 Islisberg: 305 Briefkästen
8905 Arni: 839 Briefkästen
8966 Oberwil-Lieli: 1'228 Briefkästen
Leserbriefe (oder Leserbeiträge) schreiben in der lokalen Zeitung, Amtsblatt, Anzeiger
Vereine aktivieren und bei den Mitgliedern das Anliegen bekannt machen
Dem Gemeinderat die Erwartungen kommunizieren, dass dieser im Namen der Gemeinde eine Einwendung einreichen soll. Hier können auch regionale Kantons-, bzw. Grossräte und Regierungsräte in den Verteiler miteinbezogen werden. Vorbild Mettmenstetten zu Richtplan und Energiegesetz.
Visualisierungen, damit man sich die Grössenordnung überhaupt vorstellen kann. Eine Anleitung dazu gibt es hier: https://www.youtube.com/watch?v=Ba7HG0YLB3Q Diese dann über Mail und Whatsapp streuen.
Aushang im Gemeinde-Schaufenster, -Mitteilungsbrett
Einzelinitiative bei der Gemeinde - nicht dringend - unabhängig von der Frist für Einwendungen Ende Oktober
Mindestabstand verankern in der Bau- und Zonenverordnung BZO
Neue Schutzzone definieren gem. Natur- und Heimatschutz-Verordnung (KNHV)



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