Newsletter Gegen Wind Knonaueramt August 2026
Themen: Windenergieanlagen werden mind. 275 Meter hoch | Enorme Auswirkungen auf Landschaft, Wald und Mensch | Abstände der Windenergieanlagen zueinander nicht eingehalten | Rotoren ragen über Perimeter hinaus |Topographie ignoriert | Sachplan des Bundes ignoriert |Richtpläne sind nicht wie geplant umsetzbar | Widerstand in 3 Gemeinden | Veranstaltung im November
Liebe Mitglieder, liebe Unterstützende
Im Juni dieses Jahres veröffentlichte Marcus Weiss in Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern einen hervorragend recherchierten Artikel mit dem Titel «Wie hoch würden die Windenergieanlagen tatsächlich werden?»
Fazit: 275m Gesamthöhe und 86m lange Rotorblätter sind längst der Standard für Windenergieanlagen (WEA) in Schwachwindgebieten wie dem Knonaueramt. Hält man sich zudem vor Augen, dass WEA von der Planung bis zur Fertigstellung 10 Jahre brauchen, so wird klar, dass die Baudirektion bereits im Dezember 2022 (Grundlagenbericht von Basler&Hofman), aber erst recht 2024 mit veralteten Annahmen «plante». Doch warum nur?
Grössere Anlagen – immense Auswirkungen
Diese um mehr als 25 Prozent grösseren Windenergieanlagen haben gravierende Auswirkungen auf das Landschaftsbild. Der Wald bei der Birch beispielsweise liegt auf einem – für das nördliche Knonaueramt – imposanten Hügel, der sich ca. 100 Meter über die Ebene von Bonstetten und Wettswil erhebt. Die Anlagen, die dort oben zu stehen kämen, ragen folglich mehr als 2.5-mal über diesen Hügel hinaus. Noch krasser ist die Situation des Potenzialgebietes Rütihof (Wald oberhalb Ottenbach). Von Affoltern her gesehen ist der bewaldete Hügel nur rund 50 bis 60 Meter hoch. Eine 275m hohe WEA würde diese Anhöhe folglich 4.5 bis 5-mal überragen. Unvorstellbar!
Auch die Fundamente dieser gigantischen Anlagen würden breiter (26 bis 27 Meter, anstelle von 20 bis 23 Meter), es müssten mehr Betonpfähle bis zu 15 Meter tief in den Boden gerammt werden. Es würde mehr Beton (1'000 bis 1'300 Kubikmeter, anstelle von 600 bis 800 Kubikmeter) benötigt, ebenso mehr Stahl (über 100 Tonnen anstelle von 60 bis 80 Tonnen). Kranstellflächen würden grösser (2'500 bis 3'500 Quadratmeter, anstelle von 1'500 bis 2'000 Quadratmetern). Auch die Kurvenradien der Zufahrtswege würden grösser (ca. 45 bis 55 Meter, anstellen von 40 bis 45 Meter). Pro Anlage müssten zusätzlich 400 bis 600 Bäume gefällt werden. Kranstellflächen und Montageflächen müssten absolut eben sein (0 bis 1 Grad), was in unseren hügeligen Wäldern zu zusätzlichen Erdverschiebungen und/oder Abgrabungen führen würde.
Das Parklayout – Abstände der Windenergieanlagen zueinander
Wegen der grösseren Höhen der Windräder sind wir hellhörig geworden und haben uns gefragt, ob noch andere «planerischen Angaben» allenfalls veraltet oder nicht realistisch sind. Wir wurden im georegio Grundlagenbericht fündig:
«Als Grundlage wurde ein fiktives Parklayout erstellt. Dabei wurden die Windenergieanlagen (WEA) in einem Abstand von rund 3 Rotordurchmessern quer zur Hauptwindrichtung und 5 Rotordurchmessern in der Hauptwindrichtung platziert. Diese Abstände sichern, dass sich die einzelnen WEA nicht durch Windschatteneffekte und Verwirbelungen gegenseitig in der Effizienz beeinträchtigen. Die platzierte Anzahl WEA ist in den Steckbriefen aufgeführt.»
Fazit zum Voraus: Aufgrund der Abstände der Anlagen zueinander, resp. der Rotorgrössen, kann in keinem der Potenzialgebiete die geplante Anzahl an WEA realisiert werden. Zudem wurden weitere Planungsgrundlagen auf gravierendste Weise ignoriert.
Beispiel Chüewald (Aesch) – Rotoren überragen Perimeter
Im Chüewald sind gemäss Richtplan 3 WEA in zwei Teilgebieten vorgesehen. Die Rotorspitzen dürfen nirgends den Perimeter überragen. Völlig unsinnig ist der schmale Perimeterabschnitt (oranger Pfeil). Dieser ist rund 125 Meter breit. Die Rotoren einer WEA, in diesem Abschnitt erstellt, würden in jedem Fall den Perimeter überragen.

Und hier die Situation mit einer realistischen WEA mit 275 Meter Höhe und 86 Meter Rotorlänge (gelb). Im westlichen Teil überragen die Rotoren den Perimeter noch markanter:
Hinzu kommt, dass sich im westlichen Teilgebiet ein Grund- und Trinkwasserschutzgebiet befindet. In beiden Teilperimetern liegen zudem durch den WEP geschützte Gebiete mit «Eichenförderung».

Fazit: Im Chüewald werden die Rotorradien ignoriert. Rotorspitzen überragen die Perimeter. Der Bau von 3 WEA ist gänzlich unmöglich.



Kommentare