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EEG-Förderung bricht ein: Bürgerwindparks im Landkreis Freising in der Warteschleife

Autorenbild: Martin Hartmann
Martin Hartmann
vor 9 Stunden
1 Min. Lesezeit

Zwei Bürgerwind-Projekte im bayerischen Landkreis Freising zeigen, wie schnell sich die veränderten EEG-Förderbedingungen auf konkrete Vorhaben auswirken. Für den geplanten Bürgerwindpark Allershausen mit vier Windrädern fehlen laut der Bürgerenergiegenossenschaft Freisinger Land (BEG-FS) noch einzelne Genehmigungsvoraussetzungen. Zusätzlich ist die durchschnittliche EEG-Zuschlagshöhe für Windkraft in Süddeutschland innerhalb eines Jahres von 6,83 auf 5,06 Cent je Kilowattstunde gesunken, ein Minus von rund 26 Prozent. Bei diesem Förderniveau sei ein Windprojekt in Oberbayern nach Einschätzung des Vorstands wirtschaftlich nicht mehr darstellbar. Das Vorhaben in Allershausen ruht deshalb vorerst.

Auch beim geplanten Windpark Fahrenzhausen mit vier Anlagen und Investitionskosten von rund 9 bis 10 Millionen Euro pro Anlage hat sich das verantwortliche Ingenieurbüro bewusst gegen eine Teilnahme an der jüngsten Ausschreibung entschieden. Ohne einen verbindlichen EEG-Zuschlag lasse sich das Projekt nicht realisieren. Gebaut werden soll erst, wenn ein Zuschlag gesichert ist – frühestens 2027, sofern das reformierte EEG bessere Bedingungen für Süddeutschland schafft.

Das Beispiel zeigt, wie stark selbst breit abgestützte, genossenschaftlich organisierte Windprojekte von den Ausschreibungsbedingungen des Bundes abhängen – ein Umstand, der auch für die Diskussion um Windenergieprojekte in der Schweiz und in Aesch von Interesse ist.

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